Wirtschafts-News vom 3. November 2021

Die wichtigsten Steuerstrategien zum Jahreswechsel – Teil 1

Bald ist Weihnachten und viele von uns denken gerade an Plätzchen backen, Weihnachtsdekoration und Geschenkekäufe. Dabei sollte allerdings die Einkommensteuer gerade kurz vor Jahresende nicht aus den Augen verloren werden. Denn gerade zum Jahreswechsel kann einiges bewegt werden.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) stellt die beiden wichtigsten Strategien vor, um schnell noch Steuern zu sparen. Ob Arbeitnehmer oder Rentner, es zahlt sich aus, sein Geld zum richtigen Zeitpunkt auszugeben. Steuerlich betrachtet zählen Ausgaben nämlich zu dem Jahr, in dem die Rechnung beglichen wurde.

Strategie: Kosten auf dieses Jahr vorziehen: Ausgaben auf den Herbst 2021

Sind im kommenden Jahr weitreichende Handwerkerarbeiten, wie das Einsetzen neuer Fenster, ein neues Hausdach, ein Anstrich der Außenfassade oder ein behindertengerechter Umbau geplant und werden die Handwerkerkosten voraussichtlich 6.000 Euro übersteigen? Sofern in diesem Jahr der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist, sollte mit dem zuständigen Handwerksbetrieb noch schnell eine Abschlagszahlung vereinbart werden. Es ist darauf zu achten, dass die Arbeitskosten darin unbedingt extra ausgewiesen werden. Wird ein Teil der Gesamtkosten im Voraus überwiesen und werden die Ausgaben auf zwei Jahre aufgeteilt, können sich die Steuervorteile verdoppeln!

Aufgrund der Corona-Pandemie haben viele Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz zu Hause besser ausgestattet. Monitore, Drucker, Headsets, ergonomische Bürostühle, blickdichte Vorhänge und andere Einrichtungsgegenstände wurden zuhauf angeschafft.

Ist absehbar, dass der Werbungskostenpauschbetrag für 2021 voraussichtlich 1.000 Euro übersteigt, dann lohnt es sich, für 2022 geplante Arbeitsmittel, wie Fachbücher, eine Arbeitsbrille oder den neuen Drucker für das kommende Jahr im Voraus anschaffen. Dadurch kann der Werbungskostenabzug in die Höhe geschraubt werden. Denn echte Steuervorteile bringen nur all jene Ausgaben, die die Pauschale übersteigen.

Ähnlich verhält es sich mit den außergewöhnlichen Belastungen, bei denen viele unterschiedliche Ausgaben einbezogen werden können. Darunter fallen beispielsweise alle krankheitsbedingten Kosten oder die Beseitigung von Hochwasserschäden und Wiederbeschaffung des Hausrats. Sie kommen gemeinsam steuerlich erst zum Tragen, wenn die individuelle Steuergrenze der Zumutbarkeit überschritten wird. Falls diese nicht bekannt ist, sollte sie von einem Steuerprofi berechnet werden, da neben der persönlichen Einkommenshöhe auch die Familienverhältnisse eine Rolle spielen.

Weitere Steuertipps bekommen Sie in der nächsten Ausgabe unserer Wirtschaftsnachrichten.

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