Wirtschafts-News vom 8. Juni 2022

Bund der Versicherten e.V. (BdV) gibt Tipps zur richtigen Absicherung für Camper



Der Urlaub mit Wohnmobil oder Campingbus ist in. Immer mehr Menschen bevorzugen diese Art des Reisens und das einst als spießig geltende Camping ist längst zum Lifestyle geworden.

Doch egal, ob sich die Camping-Begeisterten fürs luxuriöse „Glamping“ im Wohnmobil oder den einfachen Trip im Bulli entscheiden, sie sollten in jedem Fall die richtigen Versicherungsverträge im Gepäck haben. Der Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e.V. (BdV) erklärt, welche Absicherung unterwegs unverzichtbar ist.

Die private Haftpflichtversicherung ist auch im Campingurlaub unentbehrlich. Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet in unbegrenzter Höhe für den Ersatz dieses Schadens. Wenn beispielsweise durch das eigene Grillfeuer auf dem Campingplatz das Vorzelt nebenan in Brand gerät, bietet die Privathaftpflichtversicherung Schutz. Sie prüft zunächst, ob ein berechtigter Schadensersatzanspruch besteht. Ist das der Fall, kommt sie für den Schaden auf. „Ist ein Anspruch unberechtigt, wehrt die Versicherung diesen ab und fungiert so als eine Art Rechtsschutzversicherung“, sagt man beim BdV.

Für das Campingfahrzeug selbst ist – neben der Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung – die Kfz-Kaskoversicherung eine wichtige Versicherung für Halter von darlehens- oder leasingfinanzierten Campingfahrzeugen. Die Teilkaskoversicherung bietet beispielsweise Schutz, wenn es durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Sturm und Hagel, Überschwemmung, Steinschlag oder Zusammenstöße mit Haarwild beschädigt wird. Einige Tarife sichern zudem eine Kollision mit Tieren jeder Art ab.

Auch Beschädigungen aufgrund von Marder- oder Tierbissen können vom Teilkaskoschutz erfasst sein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus bei Schäden am eigenen Wohnmobil bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismusschäden.

„Um den Inhalt des Reisefahrzeugs zu versichern, kann eine Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder eine Campingversicherung abgeschlossen werden“, sagen die Verbraucherschützer. Teilweise bietet aber auch eine bestehende Hausratversicherung in bestimmten Grenzen Versicherungsschutz – hier lohnt die Nachfrage beim Versicherer. Je nach Tarif der Inhaltsversicherung können neben dem beweglichen Inventar zusätzlich Unterhaltungselektronik und Sportausrüstungen abgesichert sein – aber auch das Vorzelt, Markisen oder Solaranlagen. Geht der Campingtrip ins Ausland, ist zudem eine
Auslandsreisekrankenversicherung für die Reisenden unbedingt empfehlenswert.

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