Die  Sommerferien sind in einigen Bundesländern schon vorbei. Zigtausende  Kinder und Jugendliche machen sich wieder auf den Schulweg. Die Gefahr  in einen Unfall verwickelt zu werden steigt wieder. 
Das spiegelt  sich seit Jahren in den Zahlen des Statistischen Bundesamtes wider:  Kinder verunglücken besonders häufig am frühen Morgen, zwischen 7 und 8  Uhr, sowie ab Mittag, wenn die Schule aus ist. Der Weg zur Schule sollte  also nicht der kürzeste, sondern der sicherste sein. Ein kleiner Umweg  kann sich lohnen, wenn dafür Ampeln oder Schülerlotsen das Überqueren  der Straße sicherer machen, rät die HUK-Coburg.
Eltern von  Erstklässlern sollten die Route zusammen mit ihren Kindern planen und  mehrfach gemeinsam ablaufen. Wichtig ist auch, dass ein Kind mit  ausreichendem Abstand zum fließenden Verkehr am Bordstein stehen bleibt.  Und vor der Straßenüberquerung sollten gerade Grundschüler immer den  Blickkontakt zum Autofahrer suchen. Richtig üben lässt sich nur unter  realen Bedingungen: Also morgens, wenn die Schule beginnt, und mittags,  wenn sie endet.
Der Gesetzgeber weiß, dass Kinder von der  Komplexität des Straßenverkehrs oft überfordert sind. Dies gilt  besonders für die Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen.  Darum haften Kinder für Schäden, die sie Dritten bei einem  Verkehrsunfall fahrlässig zufügen, erst ab ihrem zehnten Geburtstag. Das  hat für Autofahrer weitreichende Konsequenzen. Werden sie in einen  Unfall mit einem nicht-deliktsfähigen Kind verwickelt, haften sie  unabhängig von der Schuldfrage, betont die HUK-Coburg. Autofahrer müssen  also stets damit rechnen, dass Kinder sich im Straßenverkehr nicht  regelkonform verhalten. Ein Kind sehen, heißt vorsichtig fahren, beide  Straßenseiten im Auge behalten und jederzeit bremsbereit sein. Dies gilt  in besonderem Maße in verkehrsberuhigten Zonen sowie vor Kindergärten  und Schulen.
Ob Kinder ab dem elften Lebensjahr tatsächlich für  einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt von ihrer  Einsichtsfähigkeit ab. Entscheidend ist, ob sie die eigene Verantwortung  und die Konsequenzen ihrer Handlungen richtig einschätzen können.  Gleichzeitig kommt es auf das individuelle Verschulden in der konkreten  Situation an und auf die Frage, ob von einem Kind dieses Alters im  konkreten Fall korrektes Verhalten überhaupt erwartet werden konnte. Ist  dies der Fall, müssen auch Heranwachsende für sämtliche  Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald sie selbst Geld  verdienen, müssen sie zahlen. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht  verletzt, können auch sie zur Kasse gebeten werden. Schutz bietet in  beiden Fällen eine private Haftpflichtversicherung. 
Foto: Autoren-Union Mobilität/HUK-Coburg
Sicher zur Schule
Der jährliche Ratgeber
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