Tacho-Betrug

Audi A3 und VW Golf besser geschützt



Der Audi A3 (ab 2020) und VW Golf (ab 2019) sind nun besser gegen Tacho-Manipulation geschützt als die Fahrzeuge vieler anderer Marken. Damit reagierte der Volkswagen-Konzern auf die vom ADAC schon seit längerem erhobene Forderung nach Computerchips mit HSM (Hardware Secure Module), die für Schutzmechanismen des Kilometerstands eingesetzt werden.

Sie verschlüsseln die Kilometerdaten so, dass sie nicht ohne weiteres nachträglich verändert werden können. Außerdem wurde durch Steigerung der Verschlüsselung die Sicherheit des Datensatzes erhöht und damit eine Fälschung deutlich erschwert.

Audi setzt nach eigenen Angaben eine ähnliche Technik auch bei den aktuellen Modellen von A4 und A6 ein. Bei Volkswagen werden laut ADAC nach eigenen Angaben Hinweise auf Tacho-Betrug mittlerweile systematisch gemonitort und anschließend abgearbeitet. So sollen neue Angriffe rasch abgewehrt werden. VW plant mit der Einführung neuer Modelle ab 2023 zusätzliche Maßnahmen, die die Manipulation durch so genannte Kilometerfilter unterbinden. Diese werden von Kriminellen dann eingesetzt, wenn ein Auto nicht mehr ad hoc manipulierbar ist. Kilometerfilter werden ins Auto eingebaut und sorgen dafür, dass nur ein Drittel bis die Hälfte der Kilometer gezählt wird. Dabei kann es zu gefährlichen Situationen kommen, wenn etwa die Geschwindigkeitsanzeige ausfällt oder aber Assistenzsysteme nicht mehr korrekt arbeiten, erläutert der ADAC.

Auch bei Keyless-Diebstählen gehören VW Golf 8 und Audi A3 zu den ersten Modellen, die besser geschützt sind als die meisten anderen 500 Fahrzeuge, die der ADAC bisher untersucht hat.

Ein zusätzliches Instrument gegen Tacho-Betrug kann aus Sicht des ADAC die Connect-Technik sein. Denn fast alle Neuwagen sind heute mit fest eingebauter SIM-Karte ausgerüstet. Diese überträgt neben vielen anderen Daten auch den Kilometerstand regelmäßig an den Hersteller. Das hat zu Überlegungen in der EU-Kommission geführt, auf diesem Wege auch regelmäßig den Kilometerstand an eine behördliche Stelle zu senden. Der ADAC begrüßt diese Lösung, wenn der Schutz personenbezogener Daten vollumfänglich gewährleistet bleibt und dem Autofahrer keine Mehrkosten entstehen.

Die systematische Absicherung des Kilometerstandes ist durch eine EU-Richtlinie bereits seit 2018 für alle Neuwagen vorgeschrieben. Sie wird aber immer noch nicht von allen neuen Modellen erfüllt, wie eine Stichprobe des Automobilclubs 2021 ergeben hat. (aum)

Foto: Autoren-Union Mobilität/Audi

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