Wirtschafts-News 12. Februar 2023

BdV fordert intensivierte Verhaltensaufsicht über den Vertrieb von Lebensversicherungen



Die Finanzaufsicht BaFin hat sich vorgenommen, die Exzesse im provisionsgesteuerten Vertrieb von kapitalbildenden Lebensversicherungen zu unterbinden und will diese Absicht in einem Merkblatt „zu wohlverhaltensrechtlichen Aspekten“ dokumentieren.


Erst kürzlich hatte der oberste Aufseher für Versicherungen, Dr. Frank Grund, beim Versicherungstag der Süddeutschen Zeitung einigen Branchenfürsten klargemacht, dass die Provisionsschindereien ein Ende finden müssen.

Der Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V. (BdV) sieht in dem Dokument viele positive Elemente – insbesondere die neuen Regelungen zur Bewertung des tatsächlichen Nutzens von Kapitallebensversicherungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. „Wir bekommen den Eindruck, dass die BaFin endlich das tun will, was eine gute und effektive Aufsichtsbehörde ausmacht: den Markt aktiv vor verbraucherschädigendem Verhalten zu schützen“, sagt man beim BdV.

In seiner Stellungnahme moniert der BdV aber, dass der Entwurf noch viele Fragen aus Verbrauchersicht offenlässt. So wird beispielsweise die zu berücksichtigende Inflationsrate mit lediglich 2 % jährlich angesetzt, was auch längerfristig als viel zu niedrig erscheint. Auch
Koppelpunkte (Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeit) werden gar nicht erwähnt, obwohl ihr Nutzen grundsätzlich infrage gestellt werden muss. Zudem soll weiterhin die Kennziffer der Effektivkosten für Renditeprognosen verwendet werden, die aber irreführend ist, solange die zugrunde liegenden Renditeannahmen nicht offengelegt werden.

Vor allem gibt der Entwurf aber keine Antworten darauf, wie diese „intensivierte Aufsicht" konkret von der BaFin umgesetzt werden soll und was bei Verstößen gegen die „wohlverhaltensaufsichtlichen" Anforderungen gegenüber den Lebensversicherern und den
Vertrieben tatsächlich passieren soll. Sanktionsmöglichkeiten bis hin zu Produktinterventionen, d. h. Vertriebsverboten, sind gesetzlich vorhergesehen.

Vermittlerverbände wie Votum und AfW laufen indes Sturm gegen die Pläne der Aufsicht und sehen in der beabsichtigten Begrenzung der Fehlanreize im Vertrieb ihre Vertragsfreiheiten verletzt. Der 15-Millionen schwere Lobbyverband der Versicherungsindustrie, GDV, lehnt in seiner Stellungnahme genau die neuen Regelungen ab, die zur Verbesserung des Kundennutzens aus Sicht der BaFin beitragen sollen.

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