Wirtschafts-News vom 7. Mai 2023

Wann greifen Garantie, Gewährleistung oder Elektronikversicherung?



Es gibt Begriffe, die werden gerne durcheinandergeworfen. Dazu gehören Garantie und Gewährleistung. Das ist durchaus relevant, denn dahinter verbergen sich völlig unterschiedliche rechtliche Gegebenheiten, wie die Debeka, eine der größten Versicherungsgruppen und Bausparkassen in Deutschland, erklärt.

„Da ist doch noch Garantie drauf!“ Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers und variiert in Dauer (oft 12 bis 24 Monate) und Umfang. Sie besteht für einen Artikel und ist nicht an eine Person gebunden. Meist umfasst sie Tausch oder Reparatur defekter Geräte, dennoch lohnt immer ein Blick in die Bedingungen. So sind Verschleißteile wie Akkus meist von der Garantie ausgenommen, wenn sie nicht explizit im Garantieversprechen festgehalten sind.

Viele Händler bieten gegen Aufpreis ein verlängertes Garantiepaket an. Heißt es dann doch „Der Defekt ist kein Garantiefall“, gilt oft noch die Gewährleistungspflicht. Damit sind wir bei dem anderen Begriff angekommen, der Gewährleistungspflicht, die im Gesetz verankert ist.

Zu zwei Jahren Gewährleistung oder auch Mängelhaftung sind Händler laut Gesetz verpflichtet. Ist die verkaufte Ware nicht fehlerfrei, muss der Händler das Produkt reparieren oder nachbessern.

Ist der Händler der Ansicht, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, muss er das bei Produkten, die nach dem 1. Januar 2022 (davor gekaufte Produkte nur sechs Monate) verkauft wurden, in den ersten zwölf Monaten beweisen. Danach kehrt sich die Beweislast um: Dann muss der Käufer beweisen, dass der Artikel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs einen Mangel hatte. Das wird schwierig, das heißt, ab dem zweiten Jahr ist man durchaus abhängig von der Kulanz des Händlers.

Privater Kauf oder Gebrauchtes

Wer etwas gebraucht oder von privat kauft, sollte einen Blick in den Verkaufstext werfen. Der Verkäufer kann die Gewährleistungspflicht nämlich ausschließen. Wenn keine Angaben dazu im Text stehen, muss die Privatperson zwölf Monate für das verkaufte Produkt geradestehen. Das gilt übrigens auch, wenn man etwas Gebrauchtes beim Händler kauft, so die Debeka.

Und nach Ablauf von Garantie und Gewährleistung?

Und es ist nicht ungewöhnlich, dass ausgerechnet nach Ablauf der Garantie oder Gewährleistung – wie es der Zufall ja fast immer will – etwas kaputt geht oder das Handy fällt so blöd, dass das Display zersplittert und nur noch die berühmte Spider-App zeigt. Häufig übernimmt dann nur eine Elektronikversicherung die Kosten für selbstverschuldete Schäden an elektronischen Geräten.

Manche Versicherungen, wie beispielsweise die Debeka, bieten Erweiterungspakete zusätzlich zur Hausratversicherung an. Je nachdem, wie teuer die Geräte sind und wie hoch die Gefahr von Schäden durch Unachtsamkeit ist, kann sich das durchaus lohnen.

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