Morgengruß von Helmut Harff: Sterbehilfe?!

Ein heikles Thema ...



Gestern sollte auch oder vor allem nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts der Bundestag das Problem der Sterbehilfe endlich in einen Gesetzestext gießen. Das Ergebnis ist bekannt – die Abgeordneten widersetzten sich dem obersten deutschen Gericht.

Schön, das ist nicht etwa kriminell, aber zeigt einerseits, dass sich das Parlament zumindest bei diesem Thema nicht auf einen Gesetzestext einigen konnte, lässt aber andererseits Sterbewillige und ihre Helfer allein. Aber, wenn ich ehrlich bin, ich hätte auch keinem der beiden Gesetzesentwürfe zugestimmt.

Doch wie ist das? Wer noch dazu in der Lage ist, kann, ja darf sogar, seinem Leben selber ein Ende setzten. Er darf sich vom Hochhaus oder der Brücke stürzen oder sich vor einen Zug werfen. Das hat allerdings zumeist zur Folge, dass darin auch andere, unbeteiligte Menschen involviert sind.

Doch was ist mit denen, die das nicht mehr können? Ich hatte gerade zwei solcher “Fälle“ in meiner Umgebung. Bei einer jungen Frau stellte man die lebenserhaltenden Geräte ab und wartete auf deren Tod. Doch etwas in der Frau wehrte sich, sie lebte noch unbeatment mehrere Stunden. Was für eine Qual, die man mit erlaubter Sterbehilfe der Frau ersparen konnte.

Die andere Frau war eine deutlich ältere, deren künstliche Ernährung man einstellte und sie damit auch verdursten ließ. Sie „lebte“ so noch mehrere Tage, bis sie ausgetrocknet verstarb. Was für ein qualvoller Tod muss das gewesen sein. Auch hier hätte erlaubte Sterbehilfe Leiden verhindern können.

Ja, nochmals: Sterbehilfe ist kein einfaches Thema und doch muss es unbedingt geregelt werden. Im Zweifel muss das Verfassungsgericht die Abgeordneten dazu zwingen. Welche Mittel es dazu hat, muss man abwarten.

Abwarten will ich jetzt nicht auf mein  Frühstück  mit der Besten Frau der Welt.

Ich wünsche ihnen ein genussvolles Frühstück.

Gratulation allen, die heute Namenstag haben:  Willibald, Edda, Firmin

Foto: Pixabay

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