Wirtschafts-News vom 16. August 2023

Thema heute: Preisbremsen-Chaos: Energieversorger ignorieren Gesetz seit Monaten



Zahlreiche Strom- und Gasanbieter setzen die Preisbremsen für Strom und Gas fast ein halbes Jahr nach dem verpflichtenden Start noch immer nicht korrekt um. Das haben sowohl Kunden als auch Energieversorger gegenüber dem Geldratgeber.


Finanztip bestätigt. Betroffene sollten laut Finanztip ihr Recht auf Verbraucherbeschwerde nutzen, um die ihnen zustehenden Rabatte auf den monatlichen Abschlag für Strom oder Gas zu erhalten.

“In der Summe geht es oft um mehrere hundert Euro, die den Verbrauchern vorenthalten werden”, sagt Energieexperte Benjamin Weigl von Finanztip. Wer in seinem Tarif einen
Arbeitspreis über 40 Cent/kWh für Strom oder 12 Cent/kWh für Gas bezahlt, muss den Rabatt durch das Strompreisbremsengesetz und Erdgas-WärmePreisbremsengesetz seit 1. März automatisch von seinem Anbieter erhalten. “Bei einigen Versorgern bekommt ein Teil der Kunden aber noch gar keine oder eine viel zu geringe Entlastung”, erklärt Weigl. Dem Geldratgeber liegen Dutzende Beschwerden von Verbrauchern vor und auch Energieversorger räumten gegenüber Finanztip Probleme ein. So hat der Anbieter NEW Energie mit Verweis auf die komplizierte Umsetzung in der Abrechnungssoftware beschlossen, die Preisbremse erst in der jährlichen Schlussabrechnung zu berücksichtigen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Infoschreiben für die betroffenen Kunden könne man nicht erstellen, teilt das Unternehmen mit. Allerdings seien die Abschläge bei einem “Großteil” der Betroffenen um einen pauschalen Betrag gesenkt worden, teilweise durch die Kunden selbst.

Wie sich Verbraucher gegen falsche Abschläge wehren können

Auch die Stadtwerke München (SWM) haben Probleme mit der Umsetzung der Energiepreisbremsen. Zwischen März und Juli wurden die Abschlagszahlungen bei Hunderttausenden Kunden komplett ausgesetzt, weil der korrekte Rabatt noch nicht berechnet werden konnte, wie das Unternehmen gegenüber Finanztip bestätigte. “Wer aber keine monatliche Vorauszahlung auf die Jahresrechnung leistet, dem droht eine plötzliche, hohe Nachzahlung für alle verpassten Monate”, sagt Weigl. Laut SWM sollen bis Ende August die Abschläge bei rund 90 Prozent der betroffenen Privatkunden wieder regulär eingezogen werden.

“Wer Fehler in der Preisbremsen-Berechnung vermutet, noch gar keinen Rabatt erhält oder kein Infoschreiben bekommen hat, sollte sein Recht auf Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG nutzen”, rät Weigl. Finanztip stellt dafür auf der eigenen Website zwei Musterschreiben zur Verfügung. Wenn der Anbieter innerhalb von vier Wochen keine Abhilfe leistet oder nicht reagiert, kann kostenlos ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie eröffnet werden.

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