Vorfreude ist die schönste Freude

Jetzt handeln und früher die Rente genießen



Wir werden immer älter! Das bedeutet, dass auch immer mehr Menschen eine gesetzliche Altersrente beziehen. Um das System vor dem Kollaps zu bewahren, wird deshalb das Regelrenteneintrittsalter Schritt für Schritt auf 67 Jahre angehoben.


Entsprechend stieg das durchschnittliche Renteneintrittsalter in den vergangenen Jahren, 2022 lag es bei über 64 Jahren. Das geht allerdings an den Wünschen Vieler vorbei. Nicht jeder möchte tatsächlich so lange im Berufsleben stehen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Einige können ihre aktuelle Beschäftigung im hohen Alter nicht mehr ausüben, andere möchten schlichtweg schon früher kürzertreten. Wer früher in Rente gehen möchte, der sollte unbedingt parallel zur gesetzlichen Rente privat vorsorgen. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erklären, welche Vorsorge-Optionen man hat und welche Unterschiede es gibt.

Ab wann in Rente? Aktuell gibt es de facto vier verschiedene Arten der gesetzlichen Altersrente:
- Regelaltersrente: Die Regelaltersgrenze muss erreicht sein, um diese Rente erhalten zu können. Diese liegt für Geburtsjahrgänge ab 1964 inzwischen bei 67 Jahren.

- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Wer vor 1953 geboren wurde und 45 Versicherungsjahre erfüllt hat, konnte mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Für Menschen, die ab 1953 geboren sind, wird das Eintrittsalter schrittweise auf 65 angehoben.  

- Altersrente für langjährig Versicherte: Diese Option eignet sich für all jene, die mit 63 Jahren bereits 35 Versicherungsjahre angesammelt haben.  Für einen Bezug vor der Regelaltersgrenze sind allerdings Abzüge in Kauf zu nehmen.

- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent gibt es Sonderregelungen.

Selbst vorsorgen

Egal, wann man in Rente gehen möchte und wie lange man schon in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat: Die Rente vom Staat allein wird nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Durch die gesteigerte Lebenserwartung und die gleichzeitig steigenden Lebenskosten wird sie eher den Charakter einer Grundsicherung erhalten. Um die Rentenlücke, also die Differenz zwischen der tatsächlichen Rente und dem durchschnittlichen Einkommen während der Erwerbstätigkeit, zu schließen, müssen zukünftige Rentner zusätzlich privat vorsorgen.

Viele Wege führen zum Ziel

Für die private Vorsorge gibt es gleich mehrere Möglichkeiten. Die vielleicht klassischste ist die private Rentenversicherung. Hier zahlt man selbst meist monatlich in einen Vertrag ein und kann sich die Sparsumme ab einem definierten Zeitpunkt monatlich oder einmalig auszahlen lassen. Wer sich für die monatliche Auszahlung entscheidet, sichert dabei das sogenannte Langlebigkeitsrisiko ab und erhält bis ans Lebensende garantiert eine monatliche Rente. Eine weitere Möglichkeit bietet die Lebensversicherung: Hier erfolgt die Auszahlung bei Ablauf in Form einer einmaligen Kapitalleistung – bei vorzeitigem Tod an die Hinterbliebene(n). Sowohl bei der Renten- als auch bei der Lebensversicherung kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen werden. Wer sich für die sogenannte Basis-Rente entscheidet, auch als Rürup-Rente bekannt, profitiert zusätzlich von staatlicher Förderung. Mit der betrieblichen Altersvorsorge bauen sich Arbeitnehmer mit Hilfe des Arbeitgebers ein zusätzliches Rentenpolster auf. Eine weitere Möglichkeit ist die Geldanlage mit langfristigen Investments wie beispielsweise Investmentfonds oder die Beteiligung an Edelmetallen wie zum Beispiel Gold. Auch hier kann ein Betrag fürs Alter angespart werden, häufig auch in Form von Sparplänen.

Das Thema ist also komplex und es gibt nicht den einen optimalen Weg. Deshalb ist es sinnvoll, sich für eine Beratung an einen Experten zu wenden, beispielsweise an einen Vermögensberater der DVAG, um gemeinsam einen individuellen Fahrplan für den früheren Renteneintritt zu erstellen.

Foto: Pixabay

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