
Viele  Menschen sind auf eine Sehhilfe angewiesen und müssen beim Autofahren  Brille oder Kontaktlinsen tragen. Daher ist ein Sehtest verpflichtend,  um den Führerschein zu erwerben. Wer nur mit Sehhilfe die geforderte  Sehleistung von 70 Prozent erreicht, erhält einen entsprechenden Vermerk  im Führerschein. 
Ob Fahrer eine Brille oder Kontaktlinsen zum  Fahren tragen müssen, kann die Polizei über die sogenannte  Schlüsselziffer auf der Rückseite des Führerscheins erkennen. Ohne  entsprechende Sehhilfe droht ein Verwarngeld von 25 Euro. Aber auch,  wenn Autofahrer die „falsche“ Sehhilfe tragen, kann ihnen unter  Umständen eine Strafe drohen. 
Steht im Führerschein explizit,  dass sie beispielsweise eine Brille benötigen, ist das Fahren mit  Kontaktlinsen nicht gestattet. Nur mit den Schlüsselziffern 01  (Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz) oder 01.06 (Brille  oder Kontaktlinsen) im Führerschein dürfen sie beides tragen. Es ist  jedoch möglich, den Führerschein umschreiben zu lassen und  beispielsweise Kontaktlinsen nachzutragen. 
Übrigens: Wer etwa  nach einer Laser-Operation keine Sehhilfe mehr benötigt, sollte den  Vermerk im Führerschein streichen lassen, da sonst bei Nichttragen  ebenfalls ein Verwarngeld droht.
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Was gilt für Sehhilfen beim Autofahren?
Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf
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