Mit den längeren Tagen und den lauen Nächten ist das Leben auf die Balkone zurückgekehrt. Mittlerweile sind knapp80 Prozent aller Haushalte in Deutschland mit einem Balkon, einer Terrasse, einer Loggiaoder einem Wintergarten ausgestattet. Vor allem während der Pandemie stiegdie Sehnsucht nach ein paar privaten Quadratmetern unterfreiem Himmel nochmal mehr.
Einer Umfrage zufolge erhöhten sich im Jahr 2020 die Online-Suchanfragen nach Wohnungen mit Balkon um 67 Prozent. Das zeigt sich auch bei den Neubauten, denn knapp die Hälfte der neuen Wohnungen werden mit einer Freifläche ausgestattet. Besonders im Sommer werden diese besonders intensiv für alle möglichen Tätigkeiten genutzt. Dabei sind für die Bewohner*innen sogenannte „ortsübliche Beeinträchtigungen“ also Dinge, die störend sein können, aber das Leben nicht maßgeblich negativ beeinflussen, zu akzeptieren. Ein bisschen Geduld und Toleranz mit den Nachbarn sind also notwendig.
Doch es gibt auch Grenzen, wie Markus Lindblad von Haypp erklärt. Er gibt einen Überblick darüber, was sich gehört, was erlaubt ist und wie Auseinandersetzungen verhindert werden können.
So darf gegrillt werden
Im Sommer wird der Balkon nicht nur zum Freiluft-Wohnzimmer, sondern auch zur Outdoor-Küche. Sobald das Wetter mitspielt, landen diverse Fleisch- und Gemüsesorten auf dem Rost. Grundsätzlich ist Grillen auf dem Balkon erlaubt, kann jedoch durch den Mietvertrag oder die Hausordnung eingeschränkt sein – etwa hinsichtlich Zeitpunkt und Ort. Hier gilt vor allem das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Und: „Auch beim Grillen sollten die Ruhezeiten beachtet werden. Einerseits weil es durch laute Gespräche zu Lärmbelästigung kommen kann, andererseits weil sich Rauch und Gerüche schnell zum Störfaktor entwickeln.Um unnötigem Stress vorzubeugen, sollten die Nachbarn vordem Treffen rund um Würstchen, Grillkäse und Co. informiert werden“, sagt Markus Lindblad. Ein Gas- oder Elektrogerät kann außerdem helfen, Rauchbelästigung zu vermeiden.
Raucheroase Balkon?Das sagt derBundesgerichtshof
Apropos Rauch: Auch die Kippe wird im Sommer gerne auf dem Balkon genossen. Das ist auch erstmal erlaubt, doch vor allem in großen Mehrfamilienhäusern und an heißen Tagen, wenn viele Fenster geöffnet sind, kann es schnell zu Geruchsbelästigung drinnen und draußen kommen. Wegen eines Streits zwischen zwei Mieter*innen kam es 2015 zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).
Jenes besagt: Das Rauchen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt – diese Tätigkeit gehört zur Nutzung der Wohnung. Aber wenn der Qualm regelmäßig und nachweislichzu den Nachbarn zieht, kann das gesundheitsgefährdend sein. Beierheblicher Belästigung müssen Nachbarn eine zeitliche Nutzungseinschränkung aushandeln. Der Experte weiß: „Beide Seiten haben also Rechte: Wer will, darf zwar weiterhin qualmen, aber die anderen Bewohner*innenhaben Anspruch auf sogenannte rauchfreie Zeitfenster, in denen der Balkon ohne Einschränkungen genutzt werden kann“.
Pflanzen, Planschen und FKK – das geht zu weit
Wer sich die Zeit auf dem Balkon anstatt mit Rauchen lieber mit Gärtnern vertreibt, dem bieten kahle Mauern und Balkongeländerviele Gestaltungsmöglichkeiten. Solange keine Schäden an der Fassade entstehen oder andere gestört werden, etwa durch herabtropfendes Gießwasser oder wuchernde Pflanzen, ist das auch erlaubt. Wichtig ist, dass Blumenkästen so gesichert werden, dass sie nicht herunterfallen können. Muss dafür in die Fassade eingegriffen werden, sollte vorher unbedingt mit den Vermietern gesprochen werden. Gleiches trifft auf Markisen oder andere Dinge, die festgeschraubt werden müssen, zu. Für Gartenmöbel und Sonnenschirme gelten ähnliche Regeln. Selbst ein Planschbecken oder ein kleiner Whirlpool sind grundsätzlich erlaubt, sofern Statik und Traglast des Balkons das Gewicht aushalten. Schäden, etwa durch auslaufendes Wasser, müssen Mieterselbst decken.
Hier sollte ebenso eine Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Auch Sichtschutzmatten aus Schilf sind meist erlaubt – trotz Kritik am einheitlichen Erscheinungsbild. Wo allerdings eine Grenze gezogen wird, ist beim Sonnenbaden. Jedenfalls, wenn man dies übertreibt. Grundsätzlich ist es in Deutschland zwar erlaubt sich oben ohne oder sogar nackt auf seinem Balkon zu sonnen, allerdings nur, solange sich dadurch niemand gestört fühlt. Wenn das der Fall ist, kann es durch die Erregung öffentlichen Ärgernisses zu einer Ordnungswidrigkeit kommen. „Es gilt zwar: Auf dem Balkon ist der Mieter ‚Herr des Hauses‘ – aber nur, solange alle aufeinander achten. Ob überwuchernde Pflanzen oder Gerüche und Rauch – am besten sollte man immer alles sauber halten und manchmal auch auf Alternativen, wie Nikotinbeutel statt Zigaretten oder Elektro- statt Kohlegrill, als Kompromisse umsteigen“, sagt Lindblad.
Partyzone oder Ruhepol? Wie laut es auf dem Balkon werden darf
Zwischen den Pflanzen, dem Grill und dem Balkon-Jacuzzi findet sich bei genug Platz auch eine Sitzmöglichkeit, wo Freund*innen und Bekannte gerne zu Plauschrunden zusammenkommen. Allerdings gelten Ruhezeiten auch im Freien. Zwar gibt es keine gesetzlich fixierten Zeiten, vielerorts greift aber der Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr als Nachtruhe, ebenso wie Sonn- und Feiertage. „Ob es zu laut ist, hängt oft vom Einzelfall ab“, soLindblad. „Eine freundliche Nachfrage bei den Nachbarn wirkt oft besser als eine Beschwerde am schwarzen Brett oder ein Schreiben an die Vermieter.“ Sollte der Dialog nicht zielführend sein, bleiben Hausverwaltung oder Behörden als letzte Instanz. „Generell sollte beachtet werden, dass nicht alles was erlaubt ist, auch angebracht ist. Der Balkon ist ein wertvoller Rückzugsort, den jeder genießen möchte – insbesondere bei hohen Temperaturen. Wer Rücksicht nimmt und offen kommuniziert, sichert sich einen entspannten Sommer auf Balkonien“, schließt der Experte.
Urlaub auf Balkonien
Was beim Grillen, Feiern und Sonnen erlaubt ist
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