Fünf clevere Tipps für die betriebliche Krankenversicherung

So profitieren Beschäftigte am meisten von einer bKV



Immer mehr Arbeitgeber setzen auf eine betriebliche Krankenversicherung (bKV), um die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu fördern und deren Bindung zum Unternehmen zu stärken. Sie übernimmt Kosten für zahlreiche Gesundheitsleistungen, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht selbst zahlen müssen.

Die Debeka, größte private Krankenversicherung in Deutschland, gibt Tipps zum optimalen Umgang mit der betrieblichen Krankenversicherung.

Leistungsumfang prüfen

Ein genauer Blick in den Leistungskatalog der betrieblichen Krankenversicherung lohnt sich: Für welche Gesundheitsleistungen und bis zu welcher Höhe zahlt sie? Häufig enthalten ist eine Kostenerstattung für Ein- oder Zweibettzimmer bei Krankenhausaufenthalten, Zahnersatz über den gesetzlichen Standard hinaus, Heilpraktiker oder Präventionskurse. Denn nur, wer die genauen Leistungen kennt, kann Belege einreichen und damit von der optimalen Erstattung profitieren. Die meisten Versicherer haben genaue Tarifinformationen und Informationen für Arbeitnehmer auf ihrer Webseite veröffentlicht, z. B. die Debeka unter www.debeka.de/bkvservice

Voraussetzungen für Erstattung klären

Meist ist eine ärztliche Verordnung plus eine Rechnung über die Leistung für eine Erstattung erforderlich. Bei Zuzahlungen zu Medikamenten bzw. Hilfsmitteln genügt je nach Versicherer eventuell eine Quittung, die Name, Behandlungsdaten sowie Präparat oder Leistung ausweist.

Doppelt abgesichert?

Wenn bereits eine private Zusatzversicherung besteht, sollte man die Leistungen vergleichen und überlegen, ob es sich lohnt, sie weiterzuführen, oder ob sie ruhen kann. Ist eine Leistung in mehreren bestehenden Verträgen abgesichert, entscheiden Versicherte selbst, wo sie die Rechnung zuerst einreichen. Sind nach der ersten Einreichung bei einem Versicherer noch Kosten offen, kann die Rechnung mit der Leistungsmitteilung vom ersten Versicherer beim anderen eingereicht werden. Allerdings darf man nichts doppelt abrechnen oder mehr als den Rechnungsbetrag kassieren.

So profitieren Privatversicherte

Privat Krankenvollversicherte profitieren mehrfach von einer bKV: Zum einen reduziert sie Selbstbehalte, zum anderen sichert sie eventuell die Beitragsrückerstattung in der PKV, falls bestimmte Leistungen auch über die bKV eingereicht werden können.

Was beim Austritt aus dem Unternehmen gilt

Mit dem Ausscheiden aus dem Betrieb endet auch die betriebliche Krankenversicherung – spätestens mit Renteneintritt. Wenn man dann eine neue private Zusatzversicherung abschließen möchte, wird das oft aufgrund des fortgeschrittenen Alters teurer als in jungen Jahren. Deshalb ist zu überlegen, bestehende Verträge ggf. ruhen zu lassen und später wieder zu aktivieren. Allerdings bieten die Versicherer im Fall des Ausscheidens aus dem Betrieb alternative Versicherungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten an, die privat fortgeführt werden können.

Gut zu wissen:
Damit der Versicherer Leistungen aus der bKV auszahlen kann, muss jede versicherte Person ihre Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten geben – und eine Bankverbindung mitteilen, auf die überwiesen werden kann.

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