Kassenleistung Badekur

Krankenkassen zahlen Anwendungen mit Naturheilmitteln in Bad Steben

(djd). Vorbeugen ist besser als heilen! Dieses Motto der Krankheitsprävention ist schon seit dem 19. Jahrhundert bekannt. Auch in der modernen Medizin ist diese Weisheit anerkannt, weshalb die ambulante Badekur seit einigen Jahren wieder eine Pflichtleistung der Krankenkassen ist. 

Gesetzlich Versicherte haben alle drei Jahre Anspruch auf diese Vorsorgekur, die auch als freie oder offene Badekur bezeichnet wird. „Eine ambulante Badekur dauert in der Regel drei Wochen und ist nur in einem staatlich anerkannten Kurort durchführbar, da medizinische Leistungen mit kurortspezifischen Heilmitteln kombiniert werden“, erläutert der Allgemein- und Sportmediziner Dr. Klaus Tinter, der als Kur- und Badearzt in Bad Steben tätig ist. Das Königlich Bayerische Staatsbad im Naturpark Frankenwald kann mit einer einzigartigen Kombination der Naturheilmittel Radon, Moor und Heilwasser aufwarten.

Radon, Moor und Mineralquellen

Bad Stebens wertvollstes Heilmittel ist das radonhaltige Wasser der Tempelquelle. Diese ziert auch das Wappen des Kurorts in Oberfranken. Das natürliche Edelgas Radon kommt in Europa nur selten vor. Es wirkt entzündungshemmend, schmerzlindernd und entspannend, aktiviert den Reparaturmechanismus der Zellen und regt die Selbstheilungskräfte an. Für Trink- und Badekuren wird es seit Jahrhunderten genutzt, genauso wie die kohlensäurehaltigen Heilwässer aus den beiden anderen Bad Stebener Mineralquellen. Hinzu kommt das Naturmoor aus dem Frankenwald: Moorbäder und Warmpackungen wirken bis in die Muskeln, Gelenke und inneren Organe. Sie können unter anderem Osteoporose, Gicht und Rheuma lindern. Unter www.bad-steben.de zeigt ein Therapiewegweiser, bei welchen Erkrankungen und Beschwerden die Bad Stebener Naturheilmittel Linderung versprechen. Dort lässt sich auch ein Kurantrag für die ambulante Badekur herunterladen.

Wann und wie die Kur beantragt wird

„Die ambulante Badekur eignet sich für jeden, der etwas für seine Gesundheit tun möchte“, sagt Dr. Klaus Tinter. „Neben der präventiven Gesundheitsvorsorge empfiehlt sich eine Kur, wenn die Gesundheit geschwächt ist oder wenn durch die Anwendungen eine Verschlimmerung einer behandlungsbedürftigen Krankheit vermieden werden kann.“ Welche individuellen Gründe vorliegen, sollten Interessierte mit ihrem Hausarzt oder dem behandelnden Facharzt besprechen. Dieser füllt dann gemeinsam mit ihnen den Kurantrag aus. Voraussetzung für die Genehmigung durch die Krankenkasse ist, dass alle therapeutischen Angebote am Wohnort ausgeschöpft wurden. Die Kosten für die medizinischen Anwendungen im Kurort werden übernommen, während die Unterbringung in einer selbst gewählten, privaten Unterkunft selbst zu tragen ist.

Foto: djd/Markt Bad Steben/Carolin Thiersch 

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