Keine Blitzer-Apps

Bundesländer wollen generelles Verbot



Erlaubt ist, was gefällt, heißt es in Goethes „Torquato Tasso“. Doch im wirklichen Leben gilt oft das Gegenteil. Deshalb macht in jüngster Zeit immer öfter der Begriff „Verbotskeule“ die Runde, insbesondere wenn es um staatliche Regeln geht. 


Nun sollen von vielen Autofahrerinnen und Autofahrern sehr geschätzte Hilfsmittel, deren Nutzung bislang nicht erlaubt ist, endgültig „aus dem Verkehr gezogen“ werden: die Blitzer-Apps. Die Bundesländer wollen die Warn-Programme komplett verbieten. Das schafft Diskussionsbedarf.

Blitzer-Apps sollen Autofahrerinnen und Autofahrer, die sich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, vor Geldstrafen und Punkten in Flensburg bewahren. Indem sie die Verkehrssünderinnen und -sünder vor fest installierten und mobilen Radarkontrollen warnen. Die Apps werden in der Regel auf dem Smartphone installiert und machen Autofahrerinnen und Autofahrer mit Warnsignalen auf Blitzanlagen aufmerksam.

Solch ein Programm auf sein Smartphone zu laden und zu installieren, ist in Deutschland nicht verboten. Nur nutzen darf man es während der Fahrt nicht. Das gilt sowohl für die Fahrerin und den Fahrer eines Kraftfahrzeugs wie auch seine Beifahrerinnen und Beifahrer. Sollten sich die Bundesländer gegen den Bund durchsetzen, wäre es in Zukunft auch untersagt, überhaupt über eine Blitzer-App zu verfügen. Im Bundesverkehrsministerium sieht man in dieser Hinsicht bislang allerdings keinen Handlungsbedarf. Blitzer-Apps während der Fahrt zu nutzen, sei nämlich nach geltendem Recht bereits verboten, zitiert der MDR aus dem entsprechenden Abschnitt des Gesetzentwurfs zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. In einer Stellungnahme dazu kritisiert der Bundesrat jedoch, dass die Nutzung dieser Apps zwar verboten sei, was sich in der Praxis gleichwohl schwer kontrollieren lasse.

So sieht das auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Sie plädiert ebenfalls für ein Verbot der Blitzer-Apps. In der aktuellen Debatte über Blitzer-Apps fordert die GdP mit Blick auf die Gefahren und Kontrollprobleme die gesetzliche Untersagung der Bereitstellung von Blitzer- oder Kontrollstellenwarnungen über Apps oder Navigationssysteme, wie sie mitteilt. „Eine Blitzer-App schützt Nutzerinnen und Nutzer nur vor Bußgeldern und wir können deren Nutzung fast nicht kontrollieren. Autofahrerinnen und Autofahrer fahren nicht vorsichtiger, sondern schneller und das ist sehr gefährlich im Straßenverkehr“, argumentiert der GdP Bundesvorsitzende Jochen Kopelke.

Das Benutzen von Blitzer-Warn-Apps konterkariert aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Wirkung der Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung. Entsprechende Apps gefährdeten insofern nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern auch Leib und Leben der Einsatzkräfte, mahnt die Gewerkschaft der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Daher votiert sie für ein gesetzliches Verbot der Blitzer-Apps.

Hierin stimmt die GdP mit dem Bundesrat überein: Die Länder meinen nämlich auch, dass mit Blick auf gefährliches Fahrverhalten die technischen Möglichkeiten zum Umgehen verkehrsrechtlicher Vorschriften konsequent eingeschränkt werden sollten. Dazu dürfe insbesondere das Verbot der Nutzung von Blitzer-Warn-Apps nicht weiter von Zufallsfunden bei Polizeikontrollen abhängig sein, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrats zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Kritisch sehen die Bundesländer darüber hinaus, dass die Warn-Programme in den App-Stores mit Aussagen wie etwa „die App hat schon viele Male den Lappen bewahrt“ beworben würden. Das erscheint den Ländern nicht akzeptabel.

Sie wollen verhindern, dass Autofahrerinnen und Autofahrer ungeachtet des bestehenden Verbots die Blitzer-Warn-Apps weiterhin heimlich dazu nutzen, ungestraft zu rasen. Darüber hinaus nehmen Verkehrssicherheitsbeauftragte wohl auch daran Anstoß, dass die „Eiligen“, wenn sie von der App auf eine Geschwindigkeitskontrolle aufmerksam gemacht werden, vielfach ohne für den nachfolgenden Verkehr ersichtlichen Grund deutlich abbremsen und so eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Das zählt ebenfalls zu den Gründen, warum die Nutzung der Blitzer-Apps untersagt ist. Wer dieses Verbot ignoriert, riskiert ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Aber die Polizei erwischt die meisten Blitzer-App-Nutzerinnen und -nutzer nicht. Denn nur wenn die App offen auf dem Display zu sehen ist, wenn das Auto von einer Verkehrskontrolle gestoppt wird, dürfen die Beamten sich das Handy genauer anschauen, wie RTL in einem Beitrag zur Initiative der Bundesländer gegen die Blitzer-Apps erläutert. Deshalb sollen sie grundsätzlich verboten werden, so die Intention der deutschen Bundesrats-Mitglieder.

Dabei orientieren sie sich auch an europäischen Nachbarländern. In Frankreich etwa seien solche Apps gänzlich untersagt, „denn sie verfolgen ja keinen anderen Zweck als die Umgehung der Rechtsverfolgung“, zitiert die Rheinische Post (RP) aus der Stellungnahme der deutschen Länderkammer. Wie der ADAC konkretisiert, haben Autofahrerinnen und Autofahrer, die gegen das dort geltende Mitführ- und Benutzungsverbot verstoßen, hohe Geldstrafen ab 1.500 Euro zu befürchten. Das Gerät wird eingezogen, bei fest installierten Geräten gegebenenfalls das ganze Kfz beschlagnahmt. Die POI-Funktion, die interessante Ziele in der Nähe anzeigt, ist erlaubt, wenn sie allgemein auf Gefahrenstellen in einer ausreichenden Distanz hinweist. Der deutliche und unmittelbare Hinweis auf Radarmessstellen hingegen ist verboten.

In Griechenland wird das Mitführen bzw. Nutzen von Radarwarngeräten mit Geldstrafen ab 2000 Euro geahndet sowie 30 Tagen Fahrverbot. Und in Belgien drohen für solche Vergehen Haftstrafen von 15 Tagen bis drei Monaten sowie eine Verdoppelung der Strafe im Wiederholungsfall. Außerdem kann ein Fahrverbot zwischen acht Tagen und fünf Jahren verhängt werden. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet.

Das Verbot von Blitzer-Warn-Apps müsse „an die Praxis im europäischen Ausland angeglichen werden“, fordern die Bundesländer. In diese Richtung tendiert die Bundesregierung jedoch offenbar nicht. Sie verfolge zwar stets das Ziel, die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen, betonte eine Sprecherin von Verkehrsminister Patrick Schnieder gegenüber der RP. Eine Ahndung und wirksame Sanktionierung jeglicher Verkehrsverstöße sei somit von großer Bedeutung für die Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, erklärte die Sprecherin. Doch das von den Bundesländern vorgeschlagene gänzliche Verbot von sogenannten Blitzer-Warn-Apps werde seitens der Bundesregierung abgelehnt.

Allerdings weisen politische Beobachter in Berlin an der Stelle darauf hin, dass die Bundesregierung für ihr neues Straßenverkehrsgesetz grünes Licht vom Bundesrat benötigt. Deshalb könnte in Bezug auf die Warn-Apps das letzte Wort noch nicht gesprochen sein…

Quelle: GOSLAR INSTITUT

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