Fellfreund frisst Fisch

Warum Tierhalter:innen eine Haftpflichtversicherung brauchen



Die Katze hat den Koi-Karpfen des Nachbarn gefressen? Der Hund hat in der Mietwohnung den Wasserhahn aufgedreht? Das Kaninchen hat die Stromleitung angeknabbert? Auch Tiere können Schäden verursachen und so ein Schaden kann ganz schön teuer werden. 



Die Katze hat den Koi-Karpfen des Nachbarn gefressen? Der Hund hat in der Mietwohnung den Wasserhahn aufgedreht? Das Kaninchen hat die Stromleitung angeknabbert? Auch Tiere können Schäden verursachen und so ein Schaden kann ganz schön teuer werden. Deshalb lohnt sich für viele Tierhalter:innen eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sie übernimmt berechtigte Ansprüche von Geschädigten, wenn der Fellfreund einen Schaden angerichtet hat.


„Kleinere Tiere wie Hamster oder Kaninchen sind über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt,“
so Tram Fafenrot, Expertin für Haftpflichtversicherungen von AXA. „Wer einen Hund besitzt, muss je nach Hunderasse in allen Bundesländern bis auf Mecklenburg-Vorpommern eine Haftpflichtversicherung haben. Auch Pferdebesitzer:innen sollten eine haben, auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Denn gerade Pferde können hohe Schäden verursachen.“

Kleinere Schäden wie ein beschädigtes Sofa kann man aus eigener Tasche zahlen. Aber rennt der Hund plötzlich auf die Straße und verursacht einen Autounfall, müssen Halter:innen für den entstandenen Schaden aufkommen. Das sind Sachschäden, aber auch Personenschäden: Behandlungskosten, Verdienstausfall, bei dauerhaften Schäden vielleicht sogar der Umbau der Wohnung. Solche Schäden können in die Hunderttausende gehen, und das passiert gar nicht selten.

„Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Ansprüche, wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche ab – notfalls sogar vor Gericht“, so Tram Fafenrot von AXA. „Sie übernimmt dann auch die Kosten des Rechtsstreits und kümmert sich um alles. Für einen Hund gibt es sie schon ab vier Euro im Monat. Bei Hunden und Pferden sind auch Welpen und Fohlen mitversichert.“

Wer mit seinem Haustier in Urlaub fährt, sollte unbedingt vor der Einreise einen Blick in die jeweiligen Einreisebestimmungen werfen. Denn unter Umständen gehört die Tierhalterhaftpflichtversicherung im Urlaubsland zu den Pflichtversicherungen. In manchen Ländern gilt für den Hund unter Umständen Leinenzwang oder sogar eine Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln – etwa in Italien.

Checkliste für Auslandsreisen mit Hund

Wer mit seinem Hund ins Ausland reist, sollte vorher unbedingt ein paar Fragen klären. Unsere Top 10 Checkliste hilft dabei, alle wichtigen Fragen vor der Urlaubsreise zu klären.

- Prüfen, ob eine Tierhalterhaftpflichtversicherung im Urlaubsland gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Checken, ob die eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung auch im Ausland gültig ist.
- Versicherungsnachweis (idealerweise mehrsprachig) mitnehmen.
- Gültigen EU-Heimtierausweis mitführen. Notfallkontakt am Halsband befestigen.
- Impfstatus checken: Welche Impfungen sind im Reiseland erforderlich und ist zum Beispiel die Tollwutimpfung aktuell? Gibt es besondere Parasiten am Urlaubsort?
- Eventuelle Quarantäne- oder Sonderregeln beachten.
- Gibt es Leinenzwang oder Maulkorbpflicht (z. B. in öffentlichen Verkehrsmitteln)?
- Sind Hunde in Strand-, Stadt- oder Naturschutzgebieten erlaubt und gibt es Vorschriften für bestimmte Hunderassen?
- Ist der Hund in der Unterkunft ausdrücklich erlaubt?
- Regeln für Auto, Bahn oder Flugzeug prüfen: In manchen Ländern müssen Hunde zum Beispiel im Auto in einer Transportbox reisen.

Foto: Pixabay

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