
Mit dem Sommer rückt auch das Thema Sonnenschutz wieder stärker in den Fokus. Nicht, dass der Sonnenbrand in einigen Jahren in Hautkrebs umschlägt… Passend dazu macht der Tag des Sonnenschutzes am 21. Juni auf die Risiken von UV-Strahlung aufmerksam.
Aber haben Sie gewusst: Gesetzliche Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten bei der Hautkrebsfrüherkennung – viele sogar über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. „Ein Kassenvergleich kann sich lohnen, denn die Zusatzleistungen unterscheiden sich zum Teil deutlich“, sagt Thomas Adolph, Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals gesetzlichekrankenkassen.de.
Gesetzlich Krankenversicherte haben derzeit noch ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine kostenlose Hautkrebsfrüherkennung. Seit April 2020 gehört dazu neben der Untersuchung mit dem bloßen Auge auch die Auflichtmikroskopie. Mit diesem speziellen Untersuchungsverfahren lassen sich Hautveränderungen deutlich genauer beurteilen.
Viele Krankenkassen gehen jedoch über diese Regelleistung hinaus und erstatten auch für Versicherte unter 35 Jahren. Demnach übernehmen laut gesetzlichekrankenkassen.de 29 Krankenkassen die Kosten für eine Hautkrebsvorsorge vollständig im Zweijahresrhythmus, fünf Kassen sogar bei jährlichen Untersuchungen. Andere Anbieter beteiligen sich über sogenannte Gesundheits- beziehungsweise Globalbudgets an den Kosten. „Wer also über eine besonders helle Haut verfügt oder zahlreiche Muttermale hat, also generell ein hohes Hautkrebsrisiko genetisch bedingt mit sich trägt, kann seine Krankenkasse dahingehend auswählen“, erklärt Thomas Adolph.
Hautchecks auch online möglich
Neben klassischen Vorsorgeuntersuchungen setzen viele Krankenkassen inzwischen auch auf digitale Angebote. 23 Kassen bieten Online-Hautchecks an, meist in Kooperation mit Anbietern wie TeleClinic oder OnlineDoctor. Versicherte können dabei Fotos von Muttermalen oder anderen auffälligen Hautstellen zur Einschätzung einreichen. Bei Bedarf wird anschließend ein Termin in einer Hautarztpraxis vermittelt. Teilweise sind bis zu zwei kostenlose Online-Hautchecks pro Quartal möglich.
„Gerade bei Hautkrebs gilt: Je früher Veränderungen erkannt werden, desto besser sind die Behandlungsmöglichkeiten“, so Adolph. „Ein Blick auf die zusätzlichen Vorsorgeangebote der Krankenkassen ist also hilfreich – nicht nur zum Tag des Sonnenschutzes!“
Quelle: www.gesetzlichekrankenkassen.de
Tag des Sonnenschutzes
Krankenkassen fördern Hautkrebs-Vorsorge oft über gesetzlichen Standard hinaus
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