Euro-7

Autokäufer erhalten mehr Infos zu ihrem Fahrzeug



Bessere Luft durch sauberere Autos. Diesem Ziel soll die neue Abgasnorm Euro-7 dienen, die Ende dieses Jahres eingeführt wird. Sie setzt erstmals nicht nur Grenzwerte für die wichtigsten Luftschadstoffe, insbesondere Partikel, Stickoxide und Kohlenwasserstoffe, fest, sondern betrifft auch Partikel aus Bremsen und Reifen.
 

Darüber hinaus enthält die neue Norm Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit von Komponenten bzw. Systemen von Fahrzeugen sowie an die Lebensdauer von Batterien. Informationen zu diesen Kriterien müssen den Käufern von Neuwagen künftig gebündelt in einem Umweltpass mitgeteilt werden.

„Die heutige Einigung über die Euro-7-Norm bietet den Herstellern einen klaren Weg zur Verbesserung der Luftqualität durch sauberere Verbrennungsmotoren und Elektrofahrzeuge. Insbesondere ist sie ein großer Schritt nach vorn bei der Reduzierung der Emissionen von Bremsen und Reifen und legt Anforderungen an die Haltbarkeit von Batterien für Elektrofahrzeuge fest.“ So hatte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton im Dezember 2023 die politische Übereinkunft von Europäischem Parlament und dem Rat der EU über die Euro-7-Verordnung zu Schadstoffemissionen von Fahrzeugen kommentiert. Die EU-Kommission will nach eigener Aussage mit Euro-7 „einen planbaren und realistischen Weg zu schadstofffreien Fahrzeugen vorgeben, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Umwelt zu schützen.“ Gleichzeitig soll Europas Automobilindustrie wettbewerbsfähig bleiben, betont die Brüsseler Behörde.

Wie sollen diese Ziele nun konkret erreicht werden? Zunächst einmal bleiben die limitierten Schadstoffe und die Grenzwerte für Emissionsmessungen auf dem Prüfstand (WLTP) im Vergleich zur aktuellen Euro-6-Abgasnorm unverändert, wie der ADAC erläutert. Allerdings gelten die Partikelgrenzwerte (Partikelmasse und Partikelzahl) nun für alle Ottomotoren und nicht nur wie bisher für Ottomotoren mit Direkteinspritzung. Darüber hinaus sollen künftig auch kleinere Partikel berücksichtigt werden. Dazu hat man das Größenspektrum des Partikelzahl-Grenzwerts (PN) von bisher 23 Nanometern auf 10 Nanometer erweitert.

Wichtig unter Umweltaspekten dürfte ebenfalls sein, dass Euro-7 die realen Fahrbedingungen künftig stärker in den Blick nimmt. Denn diese geben die tatsächliche Situation in Städten besser wider, wie etwa kürzere Fahrten, die Teil des täglichen Pendlerverkehrs sind. Und Euro-7 beschränkt sich nicht mehr nur auf das, was aus dem Auspuff herauskommt, sondern reguliert erstmals auch Partikel, die durch den Abrieb von Bremsen und Reifen entstehen. Damit werden auch Elektrofahrzeuge in die neue Norm mit einbezogen. Bei ihnen gelten die Partikel-Emissionen aus Bremsen und Reifen, der sogenannte Feinstaub, als die größten Emissionsquellen. Auf diese Weise soll auch eine der größten Quellen für Mikroplastik in der Umwelt, die Emissionen aus Reifen, minimiert werden.

Für Elektroautos und Plug‑in-Hybrid-Fahrzeuge definiert Euro-7 erstmals auch Anforderungen an die Haltbarkeit der Antriebsbatterien: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern darf die Speicherkapazität der Batterie nicht unter 80 Prozent des ursprünglichen Werts fallen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern nicht unter 72 Prozent, wie der ADAC berichtet. Mindestanforderungen an die Reichweite müssen demnach noch bestimmt werden.

Auch bei anderen Fahrzeug-Komponenten achtet Euro-7 stärker darauf, was nach mehreren Jahren und vielen Kilometern passiert. So haben Hersteller bestimmte Dauerhaltbarkeitsanforderungen zu erfüllen: unter anderem die Einhaltung bestimmter Vorgaben zu Emissionen und zum Verbrauch sowie die Funktion verschiedener Überwachungssysteme. Dies haben die Fahrzeugproduzenten über eine Laufzeit von 160.000 Kilometer bzw. acht Jahre nachzuweisen. Zusätzlich wird in Euro-7 eine erweiterte Lebensdauer („additional lifetime“) bis 200.000 Kilometer bzw. zehn Jahre definiert.

Die neue Euro-7-Abgasnorm gilt ab dem 29. November 2026 für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle, also für ganz neue Modelle, die dann auf den Markt kommen. Ab 29. November 2027 wird die neue Norm dann auch Pflicht für alle neu zugelassenen Pkw. Käufern solcher Fahrzeuge ist dann ebenfalls ein sogenannter Umweltpass auszuhändigen – mit den Schlüsseln und Fahrzeugpapieren ihres neuen Wagens. Der Umweltpass hat die Umweltwerte eines Fahrzeugs zum Zeitpunkt seiner Zulassung zu dokumentieren. Neben den Schadstoff- und CO2-Emissionen gehören hierzu der Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch und bei Elektroautos die elektrische Reichweite. Motorleistung und Angaben zur Dauerhaltbarkeit der Batterie sollen darin ebenfalls zu finden sein, wie t-online.de erläutert.

Bei den Angaben zum Zeitpunkt der Zulassung soll es demnach allerdings nicht bleiben. Vielmehr sollen Fahrzeugnutzern auch die aktuellen Informationen zugänglich gemacht werden, die das Auto selbst erfasst: wie etwa der Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch, der Alterungszustand der Antriebsbatterie und die Schadstoffemissionen. Wie diese Informationen im Einzelnen bereitgestellt werden, sei noch nicht abschließend festgelegt, berichtet t-online.de.

Für elektrifizierte Fahrzeuge ist zudem ein Batteriepass vorgesehen. Nach der UN-Regelung UN GTR Nr. 22 zur Haltbarkeit von Fahrzeugbatterien, die Bestandteil von Euro-7 wird, sollen Hersteller unter anderem Echtzeitdaten zum Gesundheits- und Ladezustand sowie zur Leistung und Kapazität der Batterie und gegebenenfalls zum Standort von Elektrofahrzeugen an die Besitzer und Nutzer der Fahrzeuge sowie an Dritte weitergeben. Diese Dritten können laut ADAC beispielsweise Strommarkt-Akteure, Elektromobilitäts-Dienstleister oder Mobilitätsclubs sein.

Bereits zugelassene Autos müssen übrigens nicht auf Euro-7 umgerüstet werden.

Quelle: GOSLAR INSTITUT

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