Gesundheits-News vom 17. März 2023

Arzneimitteltherapiesicherheit: So helfen die digitalen Lösungen von ifap in Praxisverwaltungssystemen



Arzneimitteltherapie in Deutschland ist so komplex wie nie zuvor: In 10 Jahren erhalten Patienten durchschnittlich 37 Diagnosen und 20 verordnete Wirkstoffe in 21 Arztpraxen. So zog die Krankenkasse Barmer kürzlich für Über-40-Jährige Bilanz.


Hinzu kommt, dass Ärztinnen und Ärzte Verordnungsentscheidungen oft unter komplexen Bedingungen treffen müssen. Dabei entstehen mögliche Risiken, die die Gesundheit der Patienten gefährden können.

Umso wichtiger ist es, dass zu jedem Zeitpunkt alle notwendigen Informationen über die bestehende Medikation, Vorerkrankungen und aktuelle Beschwerden vorliegen. Gerade digitale Lösungen können die Sicherheit der Arzneimitteltherapie erhöhen. Zu den darauf spezialisierten Lösungen gehören zum Beispiel die Verordnungssoftware ifap praxisCENTER, der ifap Medikationsplan oder der Arzneimitteltherapiesicherheits-Check THERAFOX PRO. In der Praxissoftware von CompuGroup Medical (CGM) können alle drei Lösungen genutzt werden. Sie unterstützen integriert in die Arztinformationssysteme eine sichere Medikation und können die Anzahl an falsch eingenommenen Medikamenten reduzieren. Die Wahrscheinlichkeit von Krankenhauseinweisungen oder Mortalität, insbesondere bei Multimedikation, kann dadurch reduziert werden. Die Verordnungssoftware ifap praxisCENTER ermöglicht während des Verordnungsprozesses eine schnelle Suche nach Medikamenten. Zweiwöchentliche Online-Updates sorgen dafür, dass die hinterlegte Datenbank auf dem neuesten Stand ist.

Ärztinnen und Ärzte können direkt aus ihrer CGM-Praxissoftware heraus auf das ifap praxisCENTER zugreifen, Medikamente recherchieren und verordnen. Der ifap Medikationsplan bietet Unterstützung beim Management der aktuellen Medikation für die Patienten an, etwa die
Neuerstellung oder die Aktualisierung bzw. Bearbeitung des Medikationsplans. Zudem besteht die Möglichkeit, Pläne zusammenzuführen. Dies ist z. B. notwendig, wenn für die Patientin oder den Patienten in verschiedenen Praxen ein Medikationsplan erstellt wurde und die darin enthaltenen
Angaben gebündelt werden müssen, um eine vollständige und aktuelle Übersicht über die Medikation zu erhalten. Bereits ab drei verordneten Medikamenten hat eine Patientin oder ein
Patient Anspruch auf die Erstellung eines Medikationsplans.

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