Mit Flüssiggas zukunftssicher heizen

Biogenes Flüssiggas gehört zu den Erfüllungsoptionen im Heizungsgesetz



(djd). Viele Hauseigentümer beschäftigen sich seit dem Inkrafttreten des Heizungsgesetzes (GEG) Anfang des Jahres mit der Frage, welches Heizsystem zu ihrer Ausgangssituation passt. Denn perspektivisch verpflichtet das GEG sowohl im Neubau als auch im Gebäudebestand zur Nutzung erneuerbarer Energien – wenn auch zunächst anteilig.

Biogenes Flüssiggas gehört zu den Erfüllungsoptionen im Heizungsgesetz. Kombiniert mit konventionellem Flüssiggas und einer Gasbrennwerttherme bietet es sich in nahezu jeder Situation für eine zukunftssichere Energieversorgung an.

Wärmeplanung liegt noch nicht vor: Stufenweise umstellen

Während sich einige GEG-Erfüllungsoptionen abhängig von der individuellen Ausgangssituation des Hausbesitzers nur mit viel Aufwand realisieren lassen, kann biogenes Flüssiggas nahezu immer und überall zum Einsatz kommen. Ist die kommunale Wärmeplanung noch nicht final, sind Betreiber einer Flüssiggasheizung besonders flexibel: Sie können nach einem Heizungstausch mit 100 Prozent konventionellem Flüssiggas starten und dann mit Futuria Propan, dem biogenen Flüssiggas von Primagas, stufenweise bis 2045 ihren regenerativen Energieanteil je nach GEG-Anforderung erhöhen. Das ist ohne technische Anpassungen möglich, weil biogenes Flüssiggas, das aus nachwachsenden Rohstoffen und organischen Rest- und Abfallstoffen hergestellt wird, chemisch identisch mit herkömmlichem Flüssiggas ist.

Wärmeplanung final: Anforderungen direkt erfüllbar

Hat die Kommune ihre Wärmeplanung abgeschlossen, ist es mit Flüssiggas ebenso leicht, die Anforderungen des GEG zu erfüllen. Denn dann kann eine Gasbrennwerttherme direkt mit 65 Prozent biogenem Flüssiggas in Betrieb genommen werden. Auch dann sind Hausbesitzer mit Flüssiggas, das unabhängig von den Versorgungsnetzen in Tanks vor Ort lagert, auf der sicheren Seite. Hinzu kommt: In der Regel sind die Investitionskosten für moderne Gasbrennwerttechnik mit Flüssiggas geringer als die Kosten beispielsweise für eine Wärmepumpe. Am und im Haus sind zudem keine Umbauten nötig.

Nicht auf die Wärmeplanung der Kommune warten

Weil sie enorm sparen können, indem sie den Anteil an biogenem Flüssiggas nur stufenweise erhöhen, ist es für Hausbesitzer von Vorteil, mit der Wärmeplanung schneller als ihre Gemeinde zu sein. Laut Berechnungen des Energieversorgers Primagas lassen sich die Energiekosten dadurch innerhalb einer Laufzeit von beispielsweise 16 Jahren um rund 25 Prozent reduzieren. Weitere Infos dazu gibt es unter www.primagas.de und www.futuria-propan.de.

Foto: djd/Primagas/Jürgen Nobel

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