Für immer nah – Diamanten zur Erinnerung

Wie Deutschland seinen Umgang mit dem Tod verändert



(djd). Die Frage, was nach dem Tod eines Menschen mit seiner Kremationsasche geschehen darf, wird in Deutschland derzeit neu verhandelt. Mehrere Bundesländer haben in den vergangenen Jahren ihre Bestattungsgesetze reformiert und alternative Formen des Gedenkens ermöglicht oder diskutiert. 

Die liberalste Regelung gilt gegenwärtig im Bundesland Rheinland-Pfalz. Diese Debatte spiegelt einen gesellschaftlichen Wandel wider: Umfragen zeigen, dass sich immer weniger Menschen eine klassische Grabstätte auf dem Friedhof wünschen, stattdessen gewinnen individuelle und pflegefreie Erinnerungsformen an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund rückt auch der Erinnerungsdiamant zunehmend in den Fokus – ein künstlich hergestellter Diamant aus der Kremationsasche oder den Haaren Verstorbener.

Erinnerungsdiamanten aus Asche oder Haaren

Erinnerungsdiamanten stellen eine besondere Möglichkeit dar, das Andenken an einen verstorbenen Menschen zu bewahren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür unterscheiden sich je nach Land und gewähltem Herstellungsverfahren. Bei der traditionellen Methode wird ein Teil der Kremationsasche unter extremem Druck zu einem Rohdiamanten verarbeitet, der anschließend nach individuellen Vorstellungen geschliffen werden kann. Die übrige Asche kann danach in einer Urne beigesetzt werden. Neben diesem Verfahren existiert inzwischen eine weitere Option: die Anfertigung eines Erinnerungsdiamanten aus den Haaren der verstorbenen Person. Diese Variante eignet sich vor allem dann, wenn die Nutzung von Kremationsasche aus rechtlichen, familiären oder persönlichen Gründen nicht gewünscht oder möglich ist. Das Schweizer Unternehmen Algordanza bietet seit 2004 sowohl die Herstellung aus Asche als auch aus Haaren an. Wird die Haarvariante gewählt, bleibt die gesamte Asche für die reguläre Beisetzung erhalten.

Produktion der Diamanten erfolgt rechtssicher in der Schweiz

Die Produktion der Diamanten selbst findet konform zum deutschen wie Schweizer Bestattungsrecht legal in der Schweiz statt. Dank der Zusammenarbeit mit zahlreichen deutschen Bestattungsunternehmen im In- und Ausland kann eine Diamantbestattung unkompliziert und schnell vor Ort beauftragt werden, mehr Informationen gibt es unter www.algordanza.com. Um eine Diamantbestattung durchführen zu können, werden 250 Gramm Kremationsasche oder fünf bis zehn Gramm Haare benötigt. Daraus wird der verbliebene Kohlenstoff extrahiert, der zunächst in Grafit umgewandelt und später unter extremem Druck und sehr hohen Temperaturen zu einem Diamanten transformiert wird.

Foto: djd/Algordanza Erinnerungsdiamanten/Getty Images/Wavebreakmedia

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