
Das eigene Auto ist wegen der Flexibilität die am häufigsten genutzte Art, um an den Urlaubsort zu reisen. Die europäischen Nachbarländer sind dabei beliebte Ziele. Die Verkehrsregeln im europäischen Ausland sind zwar oft ähnlich wie in Deutschland, das Niveau der Bußgelder ist aber nicht selten deutlich höher als zu Hause.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) rät daher zu achtsamem Fahren und gibt Tipps zu richtigem Verhalten bei Vorhaltungen durch Behörden.
Der eigene Führerschein gilt im EU-Ausland sowie in der Schweiz, Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein und Island für Aufenthalte bis zu zwölf Monaten uneingeschränkt. Auch in den Reiseländern auf dem Balkan ist das Dokument ohne Einschränkungen einsetzbar. Fährt man in Länder außerhalb Europas, ist ein Internationaler Führerschein in etlichen Ländern vorzuzeigen. Dieser muss allerdings rechtzeitig bei den deutschen Behörden beantragt werden. Das gilt auch bei einem abgelaufenen deutschen EU-Scheckkartenführerschein. Dessen Gültigkeit ist mittlerweile auf 15 Jahre begrenzt. Deshalb sollte vor der Reise der Umtausch schon erledigt sein.
Tempolimits auf Autobahnen
Besondere Aufmerksamkeit erfordern im Urlaubsland die Straßen außerorts und Autobahnen mit ihren jeweiligen Höchstgeschwindigkeiten. So muss im Nachbarland Niederlande tagsüber Tempo 100 km/h auf Autobahnen und nachts 130 km/h eingehalten werden. Lediglich auf einigen Abschnitten der A6 und A7 gilt auch zwischen 6 und 19 Uhr ein Limit von 130 km/h. In Belgien ist auf Autobahnen generell 120 km/h vorgeschrieben. Auch in weiteren Ländern gilt auf Autobahnen eine maximal erlaubte Geschwindigkeit, meist 130 km/h. Polen erlaubt als Ausnahme Tempo 140 km/h für Pkw. In Tschechien ist für ausgewählte Abschnitte der Strecke D3 Prag – Linz 150 km/h vor kurzem angehoben worden. Aber nur bei guten Wetterbedingungen, andernfalls ist die Geschwindigkeit auf 130 km/h begrenzt.
Empfindliche Bußgelder im Ausland
Bei Übertretungen kann es schnell teuer werden. In Österreich zahlt man bei 20 km/h zu viel 60 Euro, in Ungarn 130 Euro, in den Niederlanden mindestens 215 Euro und in Norwegen ab 610 Euro. Insgesamt ist festzustellen, dass das Niveau der Bußen in vielen europäischen Ländern deutlich höher ist als in Deutschland.
Wer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit von über 50 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit noch drastischeren Sanktionen rechnen. Die Spannen reichen da von mindestens 300 Euro in Belgien, mindestens 545 Euro in Italien, mehr als 1.320 Euro in Kroatien, 1.500 Euro in Frankreich und bis zu 2.900 Euro in Großbritannien. Zu bedenken ist auch, dass ein so deutliches Fehlverhalten auch zu Führerscheinmaßnahmen führt. In der Schweiz wird dann beispielsweise ein Strafverfahren gegen den Betroffenen eröffnet. Auch Freiheitsstrafen und die Beschlagnahme und Einziehung von Fahrzeugen sind möglich.
Wer fährt, trinkt nicht
Im Urlaub, in entspannter Situation, nimmt man gerne auch alkoholhaltige Getränke zu sich. Der AvD appelliert aber an jeden Autofahrer, sich nur nüchtern ans Steuer zu setzen. Die eigene Fahrtüchtigkeit steht in jedem Fall infrage. Die Folgen bei Missachtung können drastisch sein. Jedenfalls sind die zu erwartenden Bußen und Strafen erheblich. In vielen Ländern gilt eine 0,5 Promille-Grenze und eine Null-Promille-Vorgabe für Fahranfänger.
Kein Rauchen oder Handy am Steuer
Ablenkung am Steuer durch elektronische Geräte stellt eine große Gefahr für die Verkehrssicherheit dar. Diese Erkenntnis zeigt sich europaweit in Verboten der Nutzung elektronischer Geräte beim Fahren. Italien greift dabei besonders rigoros durch. Wer beim Telefonieren erwischt wird, muss den Führerschein abgeben. Der AvD warnt mit Blick auf die Interessen aller im Straßenverkehr beteiligten Personen vor der Benutzung von elektronischen Geräten am Steuer. Aus Gründen des Schutzes von Minderjährigen und Schwangeren ist auch die angezündete Zigarette im Auto in vielen Ländern Europas verboten und führt zu Bußgeld. Zudem stört die Kippe in der Hand beim Lenken des Fahrzeugs. Wer auf Tabak nicht verzichten kann, sollte außerhalb des eigenen Wagens eine Zigarettenpause einlegen.
Ausländische Bußen gelten zu Hause
Wer im Ausland ein Bußgeld erhält, sollte bedenken, dass Bußgelder ab 70 Euro auch in Deutschland durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) im Auftrag der ausländischen Behörden vollstreckt werden können. Bescheide können nach Rückkehr aus dem Urlaub im eigenen Briefkasten landen. Hier gilt ein Abkommen zwischen den EU-Ländern. Im Verhältnis zum Nicht-EU-Land Schweiz sind Bußen ab 80 Franken vollstreckbar. Bei der Prüfung der erhobenen Forderungen ist immer zu bedenken, dass man bei einer späteren Einreise mit den nicht bezahlten Geldern bei Kontrollen konfrontiert werden kann.
Die Forderungen werden wegen der in anderen Ländern sehr viel längeren Fristen noch Monate danach erhoben. Wer vor Ort mit dem Vorwurf konfrontiert wird, sollte deshalb gut überlegen, ob er zahlt. In einigen Ländern fällt bei schneller Begleichung die Buße niedriger aus. AvD Mitglieder haben die Möglichkeit, sich Rat von einem Vertrauensanwalt einzuholen. Der AvD empfiehlt dazu, immer zu überprüfen, ob die Forderung von einer Behörde stammt. Für die Vollstreckung in Deutschland ist ausschließlich das BfJ zuständig.
AvD Mitglieder können sich im Urlaub auf die Unterstützung der AvD Notrufzentrale verlassen. Nach Panne oder Unfall steht der Service rund um die Uhr 365 Tage im Jahr zur Verfügung.
Quelle: AvD – Der Automobilclub
AvD warnt vor Knöllchen aus dem Ausland
Vollstreckung in Deutschland möglich
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