(Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH) In Zeiten von Corona neigen manche Kunden zu Hamsterkäufen und lösen auf diese Weise eine schnelle Verknappung einiger Waren aus. Besonders Toilettenpapier und haltbare Lebensmittel wie Mehl oder Nudeln sind gefragt.
Damit andere Kunden nicht vor leergekauften Regalen stehen, beschränken einige Händler aktuell den Verkauf bestimmter Produkte. Da in Deutschland die Vertragsfreiheit herrscht, kann jeder Händler frei entscheiden, wie viel seiner Ware er einem einzelnen Kunden verkaufen möchte. Viele Händler greifen dazu auf die Angabe „Verkauf nur in haushaltsüblichen Mengen“ zurück. Wie viel „haushaltsüblich“ ist, lässt sich allerdings nicht genau definieren. Denn: Je nach Produkt und Haushaltsgröße variiert diese Mengenangabe.
Es bedeutet jedoch nicht, dass Verbraucher von einem Produkt automatisch nur ein Exemplar kaufen dürfen. Um Diskussionen zu vermeiden, geben einige Geschäfte deshalb auch konkrete Mengenbegrenzungen vor. Auch das ist zulässig. Um einen Richtwert für haushaltsübliche Menge zu erhalten, können sich Käufer daran orientieren, welche Menge sie innerhalb von zwei bis maximal vier Wochen üblicherweise benötigen.
Quelle: ERGO Group
Haushaltsübliche Mengen?
Was genau bedeutet das?
Veröffentlicht am: 19.11.2020
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