Die Fahrausbildung soll digitaler werden: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das Bundesministerium des Innern und für Heimat haben dem Bundesrat eine Reihe von Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vorgeschlagen.
Damit sollen insbesondere bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für Onlineangebote in der Fahrschülerausbildung geschaffen werden, die sich während der Corona-Pandemie bewährt haben und in Ausnahmefällen gelten sollen. Geprüft wird außerdem, inwieweit darüber hinaus der Fahrschulunterricht weiter digitalisiert werden kann.
Daneben enthält die geplante Verordnung Regelungen, damit die Nutzung von modernen Fahrerassistenzsystemen auch in der praktischen Prüfung berücksichtigt werden kann. Außerdem werden die Vorgaben für die zum 1. April 2021 geschaffene Möglichkeit präzisiert, die Fahrerlaubnisprüfung für die Klasse B auf Fahrzeugen mit Automatikgetrieben zu absolvieren, ohne dass die Fahrerlaubnis auf das Führen dieser Fahrzeuge beschränkt wird.
Zudem sollen die Sperrfristen für die Wiederholung einer Führerscheinprüfung verlängert werden, wenn sie wegen einer Täuschung nicht bestanden wurde.
Foto: Auto-Medienportal.Net/TÜV Rheinland
Die Fahrschulausbildung soll digitaler werden
Täuschen und Trixen hilft allerdings nicht weiter
Veröffentlicht am: 10.01.2022
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