(Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH) Viele möchten auch im Urlaub Musik, Serien oder Filme streamen. Dafür hat die EU die sogenannte Portabilitätsverordnung verabschiedet.
Seit 2018 müssen alle Inhalte von kostenpflichtigen Streamingdiensten bei vorübergehenden Aufenthalten im europäischen Ausland verfügbar sein. Das heißt: Urlauber können auch in Italien oder Spanien Netflix, Amazon Prime oder Spotify nutzen. Die Anbieter müssen die Nutzung im gleichen Umfang und für die gleiche Zahl von Geräten ermöglichen wie im Wohnsitzland. Als vorübergehender Aufenthalt gelten auch ein mehrwöchiger Urlaub oder ein Auslandssemester – die EU-Verordnung legt jedoch keine konkrete Zeitspanne fest. Zusätzliche Gebühren dürfen für die Nutzung im Ausland nicht anfallen.
Übrigens: Um herauszufinden, wo Nutzer ihren dauerhaften Wohnort haben, dürfen Streamingdienste auf höchstens zwei Identifikationsmethoden zurückgreifen und zum Beispiel eine Kreditkartennummer oder eine Kopie des Ausweises verlangen. In solchen Fällen sollten Nutzer sensible Angaben wie die Personalausweisnummer schwärzen.
Für kostenfreie Mediatheken oder Inhalte, beispielsweise von öffentlich-rechtlichen Sendern, gilt die Verordnung nicht. Diese können ihre Inhalte freiwillig auch bei Auslandsaufenthalten zur Verfügung stellen. Daher kann es hier genauso zu Einschränkungen kommen wie außerhalb der EU – zum Beispiel in der Schweiz, der Türkei oder den USA. Wer sichergehen möchte, dass das Streamen von kostenpflichtigen sowie kostenlosen Inhalten auch am Strand oder im Hotelzimmer funktioniert, kann sich seine Lieblingsfilme und -playlisten auch vorab herunterladen – so sind sie auch offline verfügbar.
Quelle: ERGO Group
Streamingdienst im Urlaub nutzen
Funktioniert das im Ausland problemlos?
Veröffentlicht am: 14.06.2023
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