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Unfallflucht, Punktehandel und Einziehung des Fahrzeugs bei Trunkenheitsfahrten

Verkehrsgerichtstag entscheidet im Sinne der Verkehrssicherheit



Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) zeigt sich zufrieden mit den Empfehlungen des 62. Deutschen Verkehrsgerichtstags: „Es ist sehr erfreulich, dass die Verkehrsjuristen in Goslar bei ihren Beratungen die Verkehrsunfallprävention hochgehalten haben“, kommentiert der Präsident des DVR, Manfred Wirsch.

„Sehr überzeugend waren die Argumente von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Polizei und Bußgeldstellen zur Verkehrsunfallflucht: Eine Herabstufung der Strafbarkeit auf eine Ordnungswidrigkeit würde die Behörden nicht entlasten. Vor allem sollte der Bevölkerung nicht das Signal gesendet werden, ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sei eine Bagatelle. Wer ein Kraftfahrzeug führt, übernimmt Verantwortung und muss auch bei Verkehrsunfällen für sein Verhalten einstehen.“

Unfallverursacher, die sich unerlaubt vom Unfallort entfernen, sollen den Empfehlungen zufolge bei reinen Sachschäden allerdings glimpflicher davonkommen: Eine Entziehung der Fahrerlaubnis sollte dann nicht regelhaft angeordnet werden sondern nur, wenn Gerichte dies im Einzelfall für angemessen halten.

„So gilt bei schweren Personenschäden weiterhin, dass regelhaft die Fahrerlaubnis zu entziehen ist und die Eignung der Täter für das Führen von Kraftfahrzeugen gründlich überprüft werden muss“, begrüßt Wirsch die Empfehlung. Der Verkehrsgerichtstag forderte außerdem die Bundesregierung auf, das Freikaufen von Punkten durch sogenannten Punktehandel zu sanktionieren. „Das ist überfällig“, kommentiert Wirsch.

Zudem empfiehlt der Verkehrsgerichtstag, dass künftig nach wiederholten Trunkenheitsfahrten das Fahrzeug eingezogen werden kann. Wirsch: „Auch damit wird die Prävention gestärkt: Wer wiederholt betrunken fährt und damit andere Verkehrsteilnehmende gefährdet, muss damit rechnen, dass er sein Fahrzeug verliert. Das dürfte ein zusätzliches Signal der Abschreckung an eine besonders gefährliche Tätergruppe senden.“

Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.

 


Veröffentlicht am: 28.01.2024

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