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Ausgeschlafen in den Urlaub fahren

AvD gibt Tipps zur sicheren Reise



Von Juli bis September ist in Deutschland Reisezeit. Die ersten Bundesländer starten in diesem Jahr bereits am 3. Juli in die Sommerferien, in den späteren dauern sie bis zum 15. September an. Wer keine Pauschalreise bucht und dennoch in den Süden will, dem bleibt dann oftmals nur die lange Autofahrt. Und hier kann es bei einsetzender Müdigkeit zu gefährlichen Verkehrssituationen kommen.


Der Automobilclub von Deutschland (AvD) erläutert, was ein Sekundenschlaf am Steuer ausmachen kann und wie man ihm am besten vorbeugt.

Gemäß Angaben des Statistischen Bundesamts sind im Jahr 2023 hierzulande 1.902 Verkehrsunfälle mit Personenschaden auf Müdigkeit am Steuer zurückzuführen. Über 3.000 Personen wurden dabei verletzt, 42 davon tödlich. In Wahrheit dürfte die Zahl noch deutlich höher liegen, da eine Übermüdung der Fahrenden oft nicht zugegeben oder nachgewiesen wird. Auch erfahrene Autofahrer unterschätzen oftmals die Gefahren einer Übermüdung. 

Doch es gibt Anzeichen von Schläfrigkeit, die man beachten sollte: Häufiges Gähnen oder Blinzeln, Augen brennen oder zunehmend unscharfes Sehen, eine gewisse Unruhe oder Nervosität, in Gedanken abschweifen oder plötzliches Aufschrecken - das alles können erste Symptome für Müdigkeit sein. Auch Beifahrer können Warnzeichen leicht wahrnehmen, etwa wenn der Fahrer häufiger über den Seitenstreifen fährt, Straßenschilder übersieht, eine Abzweigung verpasst oder plötzlich die Geschwindigkeit verändert (langsamer oder schneller). Dies alles könnte auf den sogenannten Sekundenschlaf hindeuten.

Schnelle Hilfe gegen Sekundenschlaf


Eine gute Vorbereitung gehört zu jeder Reise. Das betrifft auch die Leistungsfähigkeit beim Fahren. Obwohl neuere Fahrzeuge mit diversen elektronischen Systemen wie Notbrems- und Spurhalteassistenten ausgestattet sind, sollte man diesen nicht blind vertrauen. Eine längere Autofahrt ist grundsätzlich nur ausgeschlafen und fit anzutreten. Falls möglich, sollte zudem ein Fahrerwechsel eingeplant werden. Wenn aber doch die Müdigkeit kommt, empfiehlt der AvD zunächst, eine Pause zu machen, im Idealfall sogar in Verbindung mit einem sogenannten „Powernap“. Dieser kurze Schlaf von bis zu 20 Minuten lässt die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit wieder steigen. Ein starker Kaffee zuvor hilft zusätzlich, denn das Koffein wirkt normalerweise erst nach rund 30 Minuten. Ein kurzes Bewegungsprogramm an der frischen Luft kann auch eine gute Alternative sein.

Wer trotz erkennbarer Ermüdungserscheinungen weiterfährt, handelt grob fahrlässig. Zu jeder Zeit sollte der Fahrer in der Lage sein, unerwartet auftretende oder schwierige Verkehrs- und Straßensituationen zu bewältigen. Müdigkeit verringert sowohl die Konzentrations- als auch die Reaktionsfähigkeit. Der Sekundenschlaf birgt demnach ein ebenso hohes Unfallrisiko wie Geschwindigkeitsüberschreitungen und Delikte mit Alkohol oder Drogen am Steuer. Daher sieht das Verkehrsstrafrecht in so einem Fall schwere Strafen vor: Laut Strafgesetzbuch (§ 315c) muss mit Bußgeld, dem Entzug der Fahrerlaubnis und in besonders schweren Fällen sogar mit einer Freiheitsstrafe (Gefängnis) bis zu fünf Jahren gerechnet werden!

Immerhin zahlt die Versicherung

Bei aller Schwere dieser Thematik hat der AvD aber noch einen kleinen Lichtblick parat: Auch wenn Unfallschäden auf einen Sekundenschlaf (selbst verschuldet) zurückzuführen sind, zahlt die Versicherung. Schon die Haftpflicht kommt in der Regel für die Kosten auf. Übrigens profitieren AvD Mitglieder von besonders günstigen Beiträgen bei Kfz-Versicherungen. Wir wünschen eine gute Fahrt und sichere Ankunft am Zielort. 

Quelle: AvD

 


Veröffentlicht am: 14.06.2025

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