E-Kickscooter sind eine gute Lösung für die letzte Meile, zum Beispiel um die Entfernung zwischen Bushaltestelle und Büro oder Schule zurückzulegen. Seit 2019 sind sie hierzulande für den Straßenverkehr zugelassen.
Neben Sharinganbietern nutzen mittlerweile auch immer mehr Privathaushalte die kleinen Flitzer. Allein Deutschlands größter Kfz-Versicherer, die HUK-Coburg, versichert knapp 175.000 privat genutzte E-Scooter. Damit hat sich der Bestand seit dem Zulassungsjahr fast verzehnfacht.
Jeder, der mindestens 14 Jahre alt ist, darf sie ohne Führerschein fahren. Eine Versicherungsplakette am hinteren Schutzblech ist allerdings Pflicht. Versicherbar sind aber nur Fahrzeuge, für die auch eine Betriebserlaubnis vorliegt. Das sind in der Regel nur Modelle mit Bremsen, Steuer und einer Beleuchtungsanlage mit Reflektoren sowie einer Klingel. Sie fahren zwischen 6 und 20 km/h und haben ein Typenschild mit Identifikationsnummer. Diese sollte beim Kauf der selbstklebenden Plakette des Versicherers zur Hand sein. Der Nachweis für die Haftpflicht gilt für maximal ein Jahr. Zum 1. März des Folgejahres benötigt man ein neues Versicherungskennzeichen.
Fahren ohne Kfz-Haftpflichtversicherung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, betont die HUK-Coburg. Sie kann mit einer Geldstrafe und sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Ereignet sich ein Unfall mit einem unversichertem Fahrzeug, haftet der Roller-Fahrer zudem mit seinem Privatvermögen. Das kann nicht nur sehr teuer werden, sondern gerade bei Personenschäden zu lebenslangen Zahlungen führen.
Und wo darf gefahren werden? In dieser Hinsicht sind E-Kickscooter Fahrrädern gleichgestellt. Der Bürgersteig ist tabu. Die elektrischen Tretroller gehören auf den Radweg oder Fahrradstreifen. Ist nichts von beiden vorhanden, müssen die kleinen Flitzer auf der Straße fahren.
Foto: Autoren-Union Mobilität/HUK-Coburg
E-Scooter im Fokus
Ohne Versicherung kann es teuer werden
Veröffentlicht am: 24.06.2022
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