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Holzfeuerstätten bleiben weiter erlaubt

Bei älteren Geräten gibt es allerdings Fristen zu Austausch oder Nachrüstung



(djd-k). Immer mehr Menschen in Deutschland beschäftigt die Frage, wie sie zukunftssicher heizen können und was beim Thema Heizen mit Holz weiterhin erlaubt ist.

Fakt ist: Es gibt kein Verbot von Holzfeuerstätten im neuen Heizungsgesetz (GEG). Wer mit einer zeitgemäßen Einzelraumfeuerstätte heizt, kann unabhängig vom GEG die Wärme ohne Sorge weiter genießen, wenn das Gerät die geltenden Emissionsvorschriften erfüllt. Das sollte man dazu wissen:
 
Neuere Einzelraumfeuerstätten erfüllen die geltenden Grenzwerte
 
Bereits seit März 2010 ist die erste Stufe und seit 2015 die verschärfte zweite Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung in Kraft. Einzelraumfeuerstätten, die nach diesen jeweiligen Terminen eingebaut und in Betrieb genommen wurden, erfüllen bereits die in der aktuellen Verordnung vorgegebenen Grenzwerte und sind zugelassen. Auch für neu errichtete Anlagen in Neubauten sind die geltenden Abgasgrenzwerte kein Problem.
 
Austausch- beziehungsweise Nachrüstfrist für veraltete Holzfeuerstätten endet Ende 2024
 
Auch ältere Einzelraumfeuerungsanlagen müssen der Immissionsschutzverordnung bis Ende 2024 entsprechen. Das Typenschild verrät das Alter der Feuerstätte. Erfüllt sie die Grenzwerte und den vorgeschriebenen Mindestwirkungsgrad, darf sie weiter betrieben werden. Kann dieser Nachweis bis Ende 2024 nicht erbracht werden, muss das Gerät stillgelegt werden oder ist mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachzurüsten. Nur in bestimmten Fällen haben ältere Feuerstätten, welche die Vorgaben der Verordnung nicht erfüllen, Bestandsschutz.
 
Prüfung und Bescheinigung
 
In regelmäßigen Abständen führt der Schornsteinfeger eine Feuerstättenschau durch, informiert die Betreiber und weist sie auf Stilllegungsfristen hin. Für die Einhaltung der Grenzwerte reicht meist der Nachweis des Herstellers, entsprechende Angaben sind in den Geräteunterlagen enthalten. Ist das Typenschild auf dem Gerät nicht mehr vorhanden, hilft eine Bescheinigung des Herstellers, dass das Ofenmodell die Schadstoffgrenzen einhält. Die Werte des jeweiligen Modells findet man online in der Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz und Küchentechnik (HKI).
 
Frühzeitig Fachmann einschalten
 
Bei allen Fragen zum Thema Nachrüstung, Stilllegung oder Austausch ist der Ofen- und Luftheizungsbauer der richtige Ansprechpartner. Adressen in der Nähe gibt es etwa auf www.kachelofenwelt.de. Der Fachbetrieb berät, ob und welche Nachrüstung lohnt oder ob ein neues, emissionsärmeres Gerät mit höherem Wirkungsgrad und geringerem Brennstoffverbrauch sinnvoller und kostengünstiger wäre. Es ist ratsam, sich rechtzeitig einen Termin beim Fachmann zu sichern.

Foto: djd-k/AdK/www.kachelofenwelt.de/Camina-Schmid

 


Veröffentlicht am: 06.05.2024

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