(w&p) – Barfuß am Traumstrand, in historischen Kirchen, vor spektakulären Bergkulissen: Wer gern gesehener Gast auf Hochzeiten im Freundeskreis ist, muss heutzutage oftmals nicht nur ein gut gefülltes Sparschwein haben, sondern auch reiselustig sein.
Für viele Verliebte ist es zum Trend geworden, den Bund fürs Leben im Ausland zu schließen. Was sich magisch anhört, ist aber oft komplizierter als gedacht. Bettina Konzack, Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung (ERV), weiß, welche bürokratischen Hürden oft unterschätzt werden und welche Tipps bei der Hochzeitsplanung außerhalb Deutschlands nützlich sind.
Apostillen statt Apostel
Neben dem Ehefähigkeitszeugnis benötigen deutsche Paare meist eine internationale Geburtsurkunde. Viele Länder verlangen, dass alle Unterlagen nicht nur übersetzt, sondern auch mit einer Apostille versehen werden. Eine Apostille ist eine besondere Beglaubigungsform, die die Echtheit von Urkunden für den internationalen Gebrauch bestätigt – ein Detail, das viele Paare gar nicht kennen. „Diese Apostille wird oft übersehen, ist aber essenziell, damit das deutsche Standesamt die Ehe später anerkennt“, so die Reiseexpertin.
Oft vergessen: Zeugenpflicht und Aufenthaltsdauer
Einige Länder, etwa Italien oder Thailand, schreiben vor, dass Paare schon Tage vor der Hochzeit im Land sein müssen, um sich dort anzumelden. „Wer das nicht berücksichtigt, steht plötzlich ohne Trauung da“, warnt Konzack. Auch die Zeugenpflicht wird häufig unterschätzt: In Italien, der Schweiz oder Österreich sind zwei Trauzeugen vorgeschrieben. Wer keine Begleiter dabei hat, muss vor Ort Zeugen organisieren – ob die Vorstellung, den einheimischen Ladenbesitzer als Trauzeugen zu engagieren, romantisch ist oder nicht, das bleibt natürlich dem Brautpaar überlassen.
Versteckte Kosten und unerwartete Anforderungen
Was viele Paare nicht wissen: In manchen Ländern gibt es Gebühren für Eheschließungen, die teils mehrere Hundert Euro betragen können. In Italien fallen oft Verwaltungsgebühren für die Anmeldung beim Standesamt an, in Griechenland können Übersetzungs- und Dolmetscherkosten sowie Gebühren für die Ausstellung der Heiratsurkunde hinzukommen. Auf Mauritius oder den Seychellen verlangen viele Gemeinden eine „Processing Fee“ für die Bearbeitung aller Unterlagen, die häufig bei etwa 300 bis 400 Euro liegt.
Übrigens: Gastgeschenke wie Alkohol oder selbstgemachte Produkte können an der Grenze abgewiesen werden – das gilt besonders für Länder mit strengen Einfuhrbestimmungen. Ein weiterer praktischer Tipp: „Das Brautkleid sollte möglichst im Handgepäck transportiert werden“, rät die Reiseexpertin der ERV. „Zwar ist es in vielen Fällen auch im aufgegebenen Gepäck versichert – doch allein der Gedanke, dass es verloren gehen könnte, verursacht bei vielen Bräuten großen emotionalen Stress. Und genau das möchte man am Hochzeitstag vermeiden.“
Was Paare im Ausland erwartet: eine schnelle Übersicht
Ob in Italien oder Griechenland: Fast überall sind Ehefähigkeitszeugnis, internationale Geburtsurkunde, Apostille und beglaubigte Übersetzungen Pflicht. Italien verlangt zusätzlich zwei Trauzeugen und eine Anmeldung beim Standesamt vorab. In Griechenland müssen alle Unterlagen offiziell ins Griechische übersetzt und mit einer Apostille versehen sein, und ein Dolmetscher ist oft vorgeschrieben, wenn die Trauung nicht auf Deutsch stattfindet. Spanien wiederum erkennt standesamtliche Trauungen für Ausländer meist nur an, wenn einer der Partner dort lebt, was viele Paare zu symbolischen Zeremonien bewegt, die in Deutschland keine rechtliche Wirkung haben. Österreich und die Schweiz gelten als unkomplizierte Alternativen, weil die Verfahren ähnlich wie in Deutschland sind; allerdings müssen sich Paare auch hier frühzeitig beim örtlichen Amt anmelden. In Österreich ist ein Ehefähigkeitszeugnis unverzichtbar, in der Schweiz ist sogar eine mehrwöchige Voranmeldung beim Zivilstandsamt erforderlich. Exotische Ziele wie die Seychellen und Mauritius fordern ebenfalls diese Unterlagen, allerdings mit kürzeren Fristen – elf Tage bei den Seychellen, drei Wochen auf Mauritius. Thailand verlangt zusätzlich eine Konsularbescheinigung der deutschen Botschaft sowie beglaubigte Übersetzungen ins Thailändische, bevor die Ehe anerkannt wird. In der Hochzeitshochburg Las Vegas reichen oft schon der Reisepass und die Beantragung einer „Marriage License“ vor Ort – eine echte Ausnahme. In Portugal und Südafrika ist die Anmeldung aufwendiger, Zeugenpflicht und Übersetzungen sind auch hier Standard.
Besonderheiten für gleichgeschlechtliche Paare
Gleichgeschlechtliche Paare, die in Deutschland heiraten möchten, können das seit dem 1. Oktober 2017 problemlos tun. Im Ausland ist das nicht in allen Ländern der Fall. „Viele Länder erkennen gleichgeschlechtliche Ehen nicht an oder lassen solche Trauungen nicht zu“, erklärt Bettina Konzack. In Spanien, Portugal, Österreich, der Schweiz, den USA und Südafrika ist die gleichgeschlechtliche Ehe jedoch ohne große Hürden möglich. In Italien können eingetragene Partnerschaften geschlossen werden, die in Deutschland anerkannt sind. In vielen anderen Ländern, etwa auf den Seychellen, in Thailand oder Mauritius, sind nur symbolische Zeremonien möglich, die keine rechtliche Wirkung haben. „Für gleichgeschlechtliche Paare ist es daher besonders wichtig, sich vorher genau zu informieren, ob eine Eheschließung am Wunschort überhaupt rechtlich möglich ist – und ob diese später in Deutschland anerkannt wird“, so Konzack. Bei Unsicherheit können ein Standesamt oder eine deutsche Botschaft im Ausland wichtige Hinweise liefern.
Praktische Tipps für die Planung vor Ort
Sobald die Entscheidung für eine Hochzeit im Ausland gefallen ist, sollte die Organisation frühzeitig beginnen, idealerweise mindestens zwölf Monate vor dem großen Tag. Besonders wichtig ist es, sich rechtzeitig um die Unterkunft der Gäste zu kümmern: Bei beliebten Destinationen empfiehlt es sich, Zimmerkontingente in Hotels oder Ferienhäusern zu reservieren, damit alle nah beieinander wohnen können.
Ein oft unterschätzter Aspekt ist die Reisezeit: In vielen Ländern ist die Hochsaison nicht nur teurer, sondern auch mit großem Andrang verbunden. Alternativen in der Nebensaison können oft günstiger und angenehmer sein. Damit alle Gäste rechtzeitig planen können, sollten Einladungen oder zumindest „Save the Date“-Hinweise frühzeitig verschickt werden – am besten schon zehn bis zwölf Monate im Voraus. So bleibt Zeit für Flugbuchungen, Visa-Formalitäten oder Urlaub.
Vor Ort ist es außerdem wichtig, die Heiratsurkunde direkt nach der Trauung zu prüfen: Enthält sie alle Apostillen oder beglaubigten Übersetzungen? „Viele Paare merken erst nach der Rückkehr, dass ihre Urkunde für deutsche Behörden unvollständig ist – das kann später langwierig und teuer werden“, warnt die ERV-Reiseexpertin.
Ein weiterer Punkt: In vielen Ländern ist es ratsam, einen erfahrenen Hochzeitsplaner vor Ort zu engagieren. „Lokale Planer kennen die Behördenwege, die kulturellen Besonderheiten und haben oft gute Kontakte zu Dienstleistern wie Caterern oder Fotografen“, erklärt die Expertin. Bei der Auswahl des Caterers oder der Location sollte man sich nicht nur auf Fotos verlassen: Eine Empfehlung oder ein Testessen vorab kann helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Auch die Sprache kann zur Herausforderung werden, hier sind Dienstleister mit Deutsch- oder Englischkenntnissen besonders wertvoll. Nicht zuletzt ist ein umfassender Reiseschutz – etwa das RundumSorglos-Paket der ERV – empfehlenswert, damit die magischen drei Worte „Ja, ich will!“ auch im Ausland ganz ohne Stress über die Lippen kommen.
Foto: Pixabay
Heiraten im Ausland
Praktische Tipps und versteckte Fallstricke für deutsche Paare
Veröffentlicht am: 13.06.2025
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