Verbraucher vor Überschuldung bewahren. Dies ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) jetzt veröffentlicht hat. Er soll Konsumenten künftig besseren rechtlichen Schutz verschaffen, wenn sie Kreditgeschäfte tätigen.
Das BMJV will dabei künftig auch Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite sowie die sogenannten „Buy now, pay Later“-Modelle in die verbraucherschützenden Regelungen für Kreditverträge einbeziehen. Der Entwurf für das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ dient, wie der Titel schon besagt, dazu, die EU-Verbraucherkreditrichtlinie aus dem Jahr 2023 in deutsches Recht umzusetzen. Das hat bis zum 20. November 2025 zu geschehen.
Ab dem 20. November 2026 soll das von der EU-Richtlinie vorgegebene neue Recht dann in den Mitgliedstaaten angewendet werden. Ein wichtiges Ziel der neuen EU-Richtlinie besteht auch darin, in der gesamten EU ein einheitliches Verbraucherschutzniveau für Darlehen zu schaffen, die Verbraucher für Konsumzwecke aufnehmen, wie die Augsburger Allgemeine berichtet. Immobilienfinanzierungen sollen hiervon ausgenommen sein.
„Kauf jetzt, zahl später“ – so wird Verbraucherinnen und Verbrauchern schneller, sorgloser Konsum nahegebracht. Warum auf ein neues Handy sparen, wenn man es sofort bekommen kann und dafür erst nach einiger Zeit zur Kasse gebeten wird? Zahlungsdienstleister nennen dieses Prinzip „ein sorgloses Zahlungserlebnis“. Aus Sicht von Verbraucherverbänden entstehen so „problemlos“ Konsumschulden, die zu viele „Easy Shopper“ entspannt in die Schuldenfalle geraten lassen.
Die Verführung zu Impulskäufen und unüberlegtem Konsum könne dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher den Überblick über ihre laufenden Kredite verlieren und den eigenen Budgetrahmen überschätzen, warnt etwa die Verbraucherzentrale NRW. Denn mitunter besteht die Gefahr, dass Zahlbeträge auch 30 Tage nach dem Kauf nicht bezahlt werden könnten. Und wenn Zahlungsziele nicht erreicht werden, fallen Gebühren an oder die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher fühlen sich gezwungen, die aufgeschobenen Zahlungen doch in eine kostenpflichtige Kreditfinanzierung umzuwandeln, berichten die Verbraucherschützer aus Erfahrung. Dies sei meist deutlich teurer, als ein gewöhnlicher Verbraucherkredit.
Davor will die EU mit ihrer Richtlinie über Verbraucherkreditverträge Konsumentinnen und Konsumenten nun in Schutz nehmen – wie auch das Bundesjustizministerium mit seinem Gesetzentwurf zur Umsetzung ebenjener Richtlinie. „Heute kaufen, später zahlen“, klinge für viele erstmal praktisch, erklärt Bundesverbraucherschutzministerin Stefanie Hubig. Doch hinter schnell abgeschlossenen Kreditverträgen könne sich ein echtes Risiko verbergen, warnt auch sie. Weil eben solche Verträge schlimmstenfalls in die Schuldenfalle führen. Deshalb habe man auf EU-Ebene beschlossen, den Verbraucherschutz bei Kreditverträgen zu stärken.
Diesen Beschluss will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf des BMJV nun „möglichst einfach und bürokratiearm“ in deutsches Recht umsetzen, so Hubig. Und mit den vorgeschlagenen Änderungen den Verbraucherschutz erheblich ausweiten. Unter anderem indem bislang unregulierte Kreditformen, wie etwa die „Buy now, pay later-Modelle“ und unentgeltliche Kredite, erstmals in die Regelungen zu Verbraucherkrediten einbezogen werden. Außerdem sollen die Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung verschärft werden, die verpflichtend vor jedem Vertragsabschluss durchgeführt werden muss. Dabei soll insbesondere eine Angleichung an die Maßstäbe, die bei Darlehensverträgen für Immobilien gelten, erfolgen, wie das BMJV erläutert.
Weil künftig mehr Wert auf die Prüfung der Kreditwürdigkeit gelegt wird, sollen auch die Konsumkredite strenger geprüft werden, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldung zu schützen. In diesem Zusammenhang werde festgelegt, dass Verbraucherkredite nur dann vergeben werden dürfen, wenn die Rückzahlung wahrscheinlich ist, legt die Augsburger Allgemeine dar. Das mag selbstverständlich klingen, doch wie die Zeitung hervorhebt, handelt es sich hierbei um eine bedeutende Verbesserung, da diese Regelung bislang nur für Immobilienkredite gilt und bei allen anderen Darlehen lediglich die Selbstangaben des Kreditnehmers berücksichtigt werden. Und, wie gesagt, sollen in Zukunft auch die bisher unregulierten Kreditformen von der Schutzvorschrift erfasst werden – also kurzfristige Darlehen, „Buy now, pay later“-Modelle oder kleine Kredite unter 200 Euro.
Außerdem will der Gesetzgeber Geldgebern, je nach Art, Laufzeit und Risiko des Kredits, vorgeben, welche Informationen sie zu berücksichtigen haben. Dabei sollen sensible Informationen wie Angaben zur Gesundheit oder Daten aus sozialen Netzwerken nicht für die Kreditprüfung verwendet werden dürfen. Verbraucherinnen und Verbraucher hätten zudem das Recht auf eine menschliche Überprüfung, wenn automatisierte Verfahren zum Einsatz kommen, zählt die Augsburger Allgemeine weiter auf.
Im Zuge der Umsetzung der EU-Verbraucherkredit-Richtlinie soll demnach auch der Schutz bei Dispokrediten verbessert werden: Laut dem Gesetzentwurf des BMJV kann eine Bank „den Dispo“ nicht mehr jederzeit kündigen, sondern muss hierzu eine Frist von zwei Monaten einhalten. Außerdem muss das Geldinstitut dem Schuldner eine Möglichkeit zur Rückzahlung des Dispos in zwölf Raten anbieten.
Das BMJV habe bei der Umsetzung der EU-Richtlinie jeglichen Spielraum für eine grundsätzlich möglichst bürokratiearme Regulierung genutzt, betont das Ministerium. Das gilt auch für die Form des Vertragsabschlusses: Demnach sollen Allgemein-Verbraucherdarlehen künftig ebenfalls in Textform statt wie bislang in Schriftform abgeschlossen werden können. Das heißt, auch eine Vereinbarung per E-Mail ist möglich. Auf diese Weise soll ein Schritt in Richtung Digitalisierung erfolgen, um bürokratischen Aufwand zu verringern, einen Abschluss zu erleichtern und den gesamten Prozess zu vereinfachen. Damit berücksichtige der Gesetzesentwurf ein zentrales Anliegen der Banken, kommentieren Beobachter.
Der Gesetzentwurf sehe grundsätzlich keine nationalen Verschärfungen oder Erweiterungen über die zwingenden europäischen Vorgaben vor, versichert das Bundesministerium. Der Referentenentwurf wurde inzwischen an die Länder und Verbände zur Stellungnahme übermittelt.
Quelle: GOSLAR INSTITUT
EU will Verbraucher vor Schuldenfalle schützen
Regelungen auch für Kleinkredite
Veröffentlicht am: 21.08.2025
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