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Morgengruß von Helmut Harff: Jubel bei Orban, Le Pen und Gauland

… und Schuld ist der EuGH

Es gibt immer wieder Grund für mich, an der Zurechnungsfähigkeit der EU-Gerichtsbarkeit und deren Lebensnähe zu zweifeln. Einen weiteren Grund lieferte nun der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil, wonach jeder Arbeitgeber jede Minute geleisteter Arbeit seiner Mitarbeiter zu dokumentieren hat.

Als ich das hörte, zeigte ich den Richtern erst einmal einen Vogel und dann wollte ich die unter Kuratel stellen lassen. Das heißt, ich zweifel deren Geisteszustand an. Ich weiß, dass ist mehr als böse, doch wer so ein Urteil fällt, muss sich das sagen lassen. Zumindest ist das meine Meinung.

Ich frage mich, ob die urteilenden Richter, aber auch die, die da geklagt haben, es wirklich toll finden, dass ihre Arbeitgeber jede Abwesenheit vom Arbeitsplatz registrieren und so vielleicht zu der Erkenntnis kommen, dass sie weniger Zeit arbeiten, als sie bezahlt bekommen. Ob die Jubler ob dieses Gesetzes auch darüber einmal nachgedacht haben?

Nicht nur ich frage mich, wie man die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern minutengenau erfassen will, die eben nicht am Band  von VW oder in einem Büro der EU-Bürokratie ihren festen Arbeitsplatz haben. Wie will man die Arbeit von Außendienstmitarbeitern erfassen, wie die von Home-Office-Arbeitern? Es gibt sicherlich noch viel mehr Beschäftigungsverhältnisse, bei denen die Erfassung aller Arbeits- und Pausenzeiten der Erfindung des Perpetuum Mobile nahe kommt.

Dazu kommt, dass auch die Frage erlaubt sein muss, ob man als Arbeitnehmer eine solche totale Überwachung  - die wie schon geschrieben auch nach hinten los gehen kann – überhaupt will. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ein Arbeitgeber seine Beschäftigen nicht total überwachen darf.

Beim Stichwort Überwachung fällt mir ein, dass Leistungssportler selber genau darlegen müssen, wo sie sich gerade aufhalten, damit die Dopingüberwacher überall unangemeldet auftauchen können. Vielleicht kommen ja auch Arbeitgeber auf diese Idee. Vielleicht führt das Urteil aber auch dazu, dass Gleitzeit und ähnliche Arbeitsmodelle bald Geschichte sind. Dann kommen wieder alle um 8 Uhr ins Büro. Hoffentlich gibt es dann genügend Nahverkehrsmittel oder Ideen, wie man die Staus dann händelt.

Mal ehrlich, dieses Unsinns-Urteil des EuGH hilft nur einem – den EU-Skeptikern und EU-Gegnern. Ein tolles Signal so kurz vor der Europawahl. Noch so ein Ding und die Orbans, Le Pens und Gaulands – um nur drei EU-Gegner zu nennen – können ihren Wahlkampf beenden. Sie haben dann schon mal Zeit, nachzusehen, wie die Arbeitszeiten der EU-Richter erfasst werden.

Es gibt viele Möglichkeiten der EU zu schaden. Das Arbeitszeiterfassungs-Urteil war ein sehr erfolgreicher Beitrag dazu.

Ob ich als Freiberufler auch schon mal besser meine Arbeitszeit erfasse? 8:35 Uhr: 22 Minuten Frühstück. Gut, dass ich mal im Trödel eine Stechuhr gefunden habe.

Ihnen wünsche ich ein genussvolles Frühstück.

Foto: Peter von Bechen / pixelio.de

 


Veröffentlicht am: 15.05.2019

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