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Internationaler Welthundetag

Bei der LTA sind kranke Hunde mitversichert

Am 10. Oktober ist Internationaler Welthundetag. Da dieser in die Urlaubs- und Reisezeit der Herbstferien fällt, stehen Hundebesitzer immer wieder vor der Entscheidung, den geliebten Vierbeiner mitzunehmen oder doch besser bei Freunden, Verwandten oder Tierheimen für die Zeit der Reise unterzubringen.

Immer mehr Hundebesitzer entscheiden sich, ihren Hund in den Urlaub mitzunehmen, was sich im boomenden Markt des Camping- und Outdoor-Urlaubes ja auch anbietet. Doch was ist, wenn der Hund plötzlich krank wird oder einen Unfall hat?

Ein Hund ist keine Sache


Schon 1990 wurde per Gesetz festgelegt, dass Tiere und somit auch Hunde keine Sachen sind (§ 90a Bürgerliches Gesetzbuch). Es werden nur bestimmte Vorschriften für Sachen - auch auf Tiere - entsprechend angewendet, damit z.B. der Erwerb eines Hundes möglich ist. Somit ist es eigentlich nur logisch, dass Hunde auch beim Versicherungsschutz wie ihre Herrchen eingestuft werden sollten. Und genau das macht die LTA (Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH) auch und nimmt Hundebesitzern damit eine Sorge ab.

Die LTA bietet Versicherungspakete zum Reiserücktritt an, die speziell den Krankheitsfall des Hundes beinhalten. Der Versicherungsschutz zum Reiserücktritt der LTA greift auch, wenn nicht der Versicherte selbst, sondern sein mit in häuslicher Gemeinschaft lebender Hund so schwer erkrankt oder eine schwere Unfallverletzung erleidet, dass die Reise nicht angetreten werden kann. Diese Regelung gilt bei der LTA sogar dann, wenn der Vierbeiner vorher gar nicht zur Reise angemeldet war. Dies betrifft auch Behindertenbegleithunde, wie Blindenhunde, auf deren Begleitung bei einer Reise nicht verzichtet werden kann. Ausgenommen von der Absicherung sind dabei jedoch bekannte und bereits länger bestehende Vorerkrankungen des Hundes.

„Herrchen und Frauchen können bei unseren Reiseschutzpaketen für den Urlaub mit Hund aus einem umfangreichen Angebot auswählen und sind Dank der „Hunde-Klausel“ im Falle eines Reiserücktritts von den drohenden Kosten geschützt“, so LTA Geschäftsführer Dr. Michael Dorka.

Foto: PR-Agentur PR4YOU

 


Veröffentlicht am: 09.10.2020

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