Startseite  
   

28.04.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Für Stapler, Aufsitzmäher und Co. drohen hohe Versicherungsprämien

Grund ist eine EU-Richtlinie



Die geplante Gesetzesänderung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie könnte hunderttausende Besitzer von Gabelstaplern, Landmaschinen, Aufsitzrasenmähern, Schneeräumern und anderen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h teuer zu stehen kommen. Darauf macht der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft aufmerksam.

„Seit Jahrzehnten sind langsame Fahrzeuge wie Landmaschinen in betrieblichen Haftpflichtversicherungen und Aufsitzrasenmäher in privaten Haftpflichtversicherungen problemlos pauschal mitversichert. Jetzt will die Regierung so hohe Versicherungssummen hierfür vorschreiben, dass mehrere hunderttausend Versicherungsverträge geändert werden müssten – mit der Folge, dass viele Versicherte mehr zahlen würden als bisher“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Bisher unterliegen die langsamen Fahrzeuge keiner Versicherungspflicht, sind aber trotzdem in aller Regel über die Allgemeinen Haftpflichtversicherungen der Halter versichert. Probleme bereitet die derzeitige Rechtslage seit Jahrzehnten keine: „Die aktuelle Lösung ist klar, praktikabel, kostengünstig und vollkommen ausreichend. Uns ist nicht ein Schadenfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte“, so Asmussen. Trotzdem sollen die Halter nach dem Willen der Bundesregierung schon ab 23. Dezember über Haftpflichtversicherungen mit so hohen Versicherungssummen verfügen müssen, wie sie auch für Autos und Lastwagen gelten.

Wer dem nicht nachkäme, würde nicht nur eine Ordnungswidrigkeit begehen, sondern sich strafbar machen, betont die GDV. Im schlechtesten Fall droht dann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, zudem könnte das Fahrzeug eingezogen werden. Die Versicherer plädieren hingegen dafür, die derzeit geltende Regelung auch in Zukunft unverändert beizubehalten.

Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (sogenannte „KH-Richtlinie“, EU 2021/2118) in deutsches Recht. (aum)

 


Veröffentlicht am: 13.10.2023

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

NewsletterNewsletter bestellen und abbestellen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.