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Morgengruß von Helmut Harff: Vater bleiben dagegen sehr

Bis das BGH ein Urteil sprach



Männer sind böse, wollen nur ihre Gene verstreuen, Männer kümmern sich nicht um ihre Kinder, zahlen keine Alimente. Ja, so sind Männer, so sind Väter – zumindest ist das ein weit verbreitetes Bild. Doch das stimmt eben nicht. Die meisten Väter lieben ihre Kinder, wollen die um sich haben, wollen für den Nachwuchs sorgen und sie auf ihrem Weg begleiten.

Das ist auch kein Problem, zumindest, wenn sich Mutter und Vater verstehen, sich nicht trennen. Dann wird es schwierig, denn dann endet für viele Männer ihre Vaterrolle. Das kann eigentlich niemand wollen, weder der Vater, noch die Mutter, noch die Gesellschaft und schon gar nicht das Kind. Das Wohl von allen wird so gefährdet.  

Doch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht machte ja gerade deutlich, wie es um die Rechte von Vätern bestellt ist, wenn die Paarbeziehung endet und der „Neue“ der Mutter von ihr die Vaterrolle übertragen bekommt. Das klingt verdammt nach Verfassungswidrichkeit. Im Grundgesetz ist schließlich von der Gleichstellung von Mann und Frau die Rede.

Das hat nun das oberste deutsche Gericht auch festgestellt und die Rechte der leiblichen Väter gestärkt. "Das geltende Familienrecht trägt dem Elterngrundrecht leiblicher Väter nicht hinreichend Rechnung", sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung. Das heißt, das Familienrecht muss geändert werden.

Ganz ehrlich, da kommt mir der kalte Kaffee hoch. 2024 stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass es noch immer Gesetze gibt, die gegen das Grundgesetz verstoßen. Keine Regierung, egal  wer da was zu sagen hatte, kam auf die Idee, ein Gesetz zu ändern, bei dem auch Nichtjuristen nicht wohl ist. Schön, die Ampelkoalition hat irgendwo mal aufgeschrieben, dass man das strittige Gesetz ändern wolle. Doch die hat ja bekanntlich schon viel aufgeschrieben, geändert hat sie zumindest bis zum heutigen Tag nichts.

Was bleibt bis dahin den Männern? Ich weiß es nicht. Mir fällt nur ein, dass es sinnvoll sein kann, mit dem Kindermachen so lange zu warten, bis der Gesetzgeber dem Bundesverfassungsgericht gefolgt ist.

Ich warte jetzt nicht mit meinem Frühstück mit der Besten Frau der Welt. Doch das ist ja auch nichts grundgesetzwidriges.

Ich wünsche Ihnen ein genussvolles Frühstück.

Gratulation allen, die heute Namenstag haben:  Gernot, Holda, Ezechiel, Engelbert

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 10.04.2024

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