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Reiseschutz trotz Flextarif

Sechs Fälle, in denen die passende Reiseversicherung vor unnötigen Kosten schützt

In der anhaltenden Corona-Pandemie werben Reiseveranstalter vermehrt mit flexiblen Stornobedingungen, die verunsicherten Reisenden einen problemlosen Rücktritt vom gebuchten Urlaub ermöglichen sollen.

Ein zusätzlicher Reiseschutz scheint da auf den ersten Blick unnötig. In der Regel endet die flexible Stornofrist der Veranstalter aber vierzehn Tage vor Reiseantritt. Kunden ohne passende Reiseversicherung müssen dann für eventuell anfallende Kosten kurz vor Abreise sowie während ihres Aufenthaltes selbst aufkommen. Das kann teuer werden!

Die Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung, Birgit Dreyer, zeigt sechs Fälle auf, die verdeutlichen, wann welcher Reiseschutz greift und welche Kosten dabei von den Versicherungen übernommen werden.

Autounfall kurz vor Reisebeginn

Der Urlaub für die Familie ist gebucht, die Koffer sind so gut wie gepackt, da passiert es: Der Familienvater gerät in einen Autounfall und verletzt sich dabei schwer. Eine längerfristige Behandlung im Krankenhaus ist notwendig. Der geplante Urlaub kann nicht stattfinden und die Reise muss wenige Tage vor Abreise storniert werden. Je näher die Abreise rückt, desto höher sind auch die Stornokosten. Wer kurz vor Reiseantritt seinen Urlaub absagen muss, zahlt im schlimmsten Fall bis zu 100 Prozent des Reisepreises. „Bei einem Unfall greift aber eine Reiserücktritts-Versicherung“, erklärt Brigit Dreyer. „Schwere Unfallverletzungen, eine unerwartete Erkrankung, Impfunverträglichkeit oder auch der Verlust des Arbeitsplatzes bei betriebsbedingter Kündigung gehören unter anderem zu den versicherten Rücktrittsgründen unserer Reiserücktritts-Versicherung.“ Urlauber sollten sich am besten bereits bei Buchung über die Leistungen und versicherten Gründe informieren. Denn „besonders bei hochwertigen Reisen können Urlauber ohne Reiseschutz auf hohen Stornokosten sitzen bleiben,“ so Dreyer.

Flugverbot aufgrund erhöhter Temperatur


Nach wie vor gelten für viele Länder strenge Einreisebestimmungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Versicherungen wie die ERGO Reiseversicherung haben auf die dynamische Situation der Pandemie reagiert und bieten mittlerweile einen extra Covid-19 Ergänzungs-Schutz an. Dieser sichert zum Beispiel Erkrankung oder Tod im Zusammenhang mit Covid-19 als Rücktrittsgrund ab. Aber auch behördlich angeordnete Quarantäne und Verweigerung der Beförderung werden von vielen Anbietern versichert. „Wollen Sie beispielsweise in den Urlaub fliegen und das Personal der Fluggesellschaft verweigert Ihnen die Beförderung aufgrund einer erhöhten Körpertemperatur, können Sie den Urlaub nicht antreten,“ erklärt Birgit Dreyer. Auch hier würde ohne Versicherungsschutz die höchste Stornokostenstaffelung zu Buche schlagen. Mit dem Ergänzungs-Schutz ist man übrigens auch abgesichert, wenn für die Reisedestination eine (Teil-)Reisewarnung aufgrund von Covid-19 des Auswärtigen Amts besteht. Die Reisewarnung an sich ist allerdings kein abgesicherter Rücktrittsgrund.

Unterbodenschaden am gemieteten Wohnmobil

Besonders beliebt in Zeiten von Social Distancing ist der Camping-Urlaub, der Flexibilität und Unabhängigkeit verspricht. Wer keinen eigenen Camper besitzt, reist mit einem Leihfahrzeug. Wenn es nun aber zu einem Schaden am Fahrzeug kommt – zum Beispiel auf einer engen Bergstraße am Unterboden –  müssen Mieter den im Mietvertrag vereinbarten Selbstbehalt zahlen und entsprechend für den Schaden aufkommen. „Das kann teuer werden, deshalb ist hier ein spezieller Reiseschutz für Campingreisen sinnvoll“, informiert die Reiseexpertin. Im „Wohnmobil-Reiseschutz“ der ERGO Reiseversicherung ist der im Mietvertrag vereinbarte Selbstbehalt abgesichert und über die PLUS Leistungen auch Schäden an Unterboden, Reifen und Glas, sofern die Hauptkasko dafür keine Leistung vorsieht.  

Tod der Großmutter während des Urlaubs

Der Tod eines lieben Familienmitglieds ist schlimm. Wenn sich aber die Angehörigen gerade im Urlaub im Ausland aufhalten, ist der Todesfall eines nahen Verwandten in der Heimat ein besonderer Notfall. Denn viele Reisende möchten ihren Urlaub verständlicherweise nicht weiterführen und ziehen es vor, frühzeitig in die Heimat zurückzukehren. Ohne Reiseschutz würden sie aber nicht nur ihre gesamten Reisekosten zahlen müssen, sondern auch noch die zusätzlich anfallenden Kosten für die vorzeitige Rückreise. „In diesem Fall hilft eine Reiseabbruch-Versicherung“, weiß Birgit Dreyer. „Diese erstattet nicht nur den Reisepreis der anteilig nicht genutzten Reiseleistungen, sondern auch die Mehrkosten der außerplanmäßigen Rückreise.“ So müssen sich Reisende bei einem Trauerfall nicht noch Sorgen um ihre Reisekosten machen.

Tauchunfall in Ägypten

Wer im Urlaub krank wird, vertraut in vielen Fällen auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Hier ist aber Vorsicht geboten, denn es gibt wichtige Einschränkungen, was die freie Arztwahl vor Ort und den Krankenrücktransport in die Heimat betrifft. „Eine Reisekranken-Versicherung deckt deutlich mehr ab als die gesetzliche Krankenversicherung. Insbesondere beim Krankenrücktransport ist diese Police unverzichtbar.“ Angenommen der Reisende verletzt sich vor Ort beim Tauchen in Ägypten und muss im Krankenhaus behandelt werden – dann möchten viele Urlauber eine langfristige Behandlung lieber in der Heimat fortsetzen. „Für einen Rücktransport leistet die gesetzliche Krankenversicherung aber nicht.“ Die Reisekranken-Versicherung der ERGO Reiseversicherung hingegen übernimmt auch den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport. Dabei entscheiden die erfahrenen Reisemediziner der Versicherung in Abstimmung mit dem Patienten über den Rücktransport. Aber nicht nur der Krankenrücktransport ist versichert, auch die Kosten für anspruchsvolle Behandlungen wie zum Beispiel die Nutzung einer Dekompressionskammer im Zusammenhang mit einem Tauchunfall werden erstattet.

Einbruch im Ferienhaus

Der Schock sitzt tief, wenn nach einem langen Tag am Strand die Eingangstür des gebuchten Ferienhauses aufgebrochen ist und Teile des Reisegepäcks gestohlen wurden. Denn der Diebstahl von teurem Gepäck wie der Golfausrüstung oder dem Laptop zieht auch einen finanziellen Verlust mit sich. „Hier kann der Schaden schnell in vierstelliger Höhe liegen. Eine Reisegepäck-Versicherung erstattet bei Diebstahl den Zeitwert von aufgegebenem oder mitgeführtem Gepäck. Auch notwendige Ersatzkäufe durch verspätet ausgeliefertes Reisegepäck werden im Rahmen einer Reisegepäckversicherung erstattet“, erklärt die ERGO-Reiseexpertin.

Am flexibelsten sind Reisende beim Abschluss einer Jahresversicherung. Mit dem Rundum-Sorglos-Jahresschutz der ERGO Reiseversicherung beispielsweise sind Urlauber das ganze Jahr über für alle Reisen versichert. Das gilt auch für Wochenendausflüge oder Tagestrips ab 50 km vom Wohnort oder mit einer Übernachtung, die im Laufe eines Jahres getätigt werden.

Grundsätzlich sollten Urlauber bei der Buchung einer Reise also abwägen, ob die vielfach gepriesenen Flextarife der Veranstalter wirklich ausreichend sind. In zahlreichen Fällen sind Reisende ohne passenden Reiseschutz mit hohen Kosten konfrontiert, die weder von Veranstaltern noch von (online) Reisebüros getragen werden. Hier hilft dann nur ein entsprechender Reiseschutz.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 03.05.2021

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