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Aus Gedanken sollten konkrete Entscheidungen werden

Die Vorsorge für den eigenen Tod lässt sich im Ernstfall nicht nachholen



(djd). „Ach, hätte ich doch“ ist eine sehr geläufige Redewendung, wenn wir auf Ereignisse zurückblicken, bei denen wir gerne etwas anders getan hätten. Häufig bekommen wir die Chance, aus Fehlern zu lernen und es beim nächsten Mal besser zu machen. Doch was ist, wenn es um den eigenen Tod geht – und Versäumnisse sich nicht mehr nachholen lassen?

Selbstgespräch kann hilfreich sein


Es sind eher die stillen Momente im Leben, in denen uns der Gedanke an den eigenen Tod beschäftigt. Und er mündet nicht selten in einen inneren Monolog: Was wird aus meinen Liebsten? Wie stelle ich mir meinen letzten Weg, meinen Abschied vor? Ein Selbstgespräch kann dabei helfen, sich darüber bewusst zu werden und Vorsorge zu treffen – für uns und für unsere Liebsten. Damit wir ihnen in einer schwierigen Lebenssituation die Last nehmen und die notwendige Zeit für die Trauer geben.

Die Hinterbliebenen organisatorisch und finanziell entlasten

Ein Todesfall bedeutet für die Angehörigen über die Trauer hinaus auch, dass sie organisatorische Angelegenheiten erledigen müssen. Hinzu kommt die finanzielle Seite: Eine Bestattung kostet laut Stiftung Warentest im Schnitt mindestens 6.000 bis 8.000 Euro. Dazu kommt noch die Trauerfeier. Das belastet die Hinterbliebenen zusätzlich. „Wer seine Liebsten in einer schwierigen Lebenssituation wirkungsvoll entlasten will und über den Tod hinaus selbstbestimmt handeln möchte, sollte seine Gedanken in verantwortungsvolles Handeln überführen“, empfiehlt Dietmar Diegel, Vorsorgeexperte bei Dela Lebensversicherungen. Die Sterbegeldversicherung dieses Anbieters etwa schützt die Hinterbliebenen und sichert die eigene Wunschbestattung, unter www.dela.de gibt es mehr Informationen, zudem findet man auf der Website kostenlose Vorsorgedokumente zum Download.

Wenn der Lieblingssong erklingen soll

Ein Leitfaden für den Trauerfall und eine Checkliste für die letzten Wünsche helfen, an alles Wichtige zu denken. Dazu gehören der Ort, die Trauergäste, die Trauerrede, der letzte Gruß und der Lieblingssong, der an gemeinsame Erlebnisse erinnert und die Feier zu etwas Besonderem macht. „Es reicht jedoch nicht, diese Wünsche nur für sich zu notieren und wegzulegen. Sie sollten zusammen mit wichtigen Dokumenten wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Nachlassregelung in einem zentralen Ordner aufbewahrt werden, auf den im Trauerfall eine oder mehrere Vertrauenspersonen Zugriff haben“, erklärt Dietmar Diegel.

Foto:
djd/DELA Lebensversicherungen/Oliver Pracht

 


Veröffentlicht am: 13.04.2026

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