Startseite  
   

15.10.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 180

Wie geht man vor...



Wie geht man vor, wenn der Ball wegen des Windes zwischen Flaggenstock und Lochrand eingeklemmt wird und zur Hälfte über den Lochrand ragt?

Dabei sind zwei mögliche Ursachen zu beachten:
1. Wurde der Ball am Grün bereits markiert aufgenommen und wieder zurückgelegt oder
2. Ball wurde noch nicht aufgenommen und zurückgelegt.

Dazu Regel 13.1d Absatz (2)
Wann ein durch Naturkräfte bewegter Ball zurückzulegen ist.
Bewirken Naturkräfte, dass sich der Ball eines Spielers auf dem Grün bewegt, ist die Stelle, von der aus der Spieler weiterspielen muss, davon abhängig, ob der Ball bereits aufgenommen und an seine ursprüngliche Stelle zurückgelegt worden war:

Punkt 1
• Ball bereits aufgenommen und zurückgelegt. Der Ball muss an seine ursprüngliche Stelle zurückgelegt werden (die, wenn nicht bekannt, geschätzt werden muss), siehe Regel 14.2, obwohl er durch Naturkräfte und nicht durch den Spieler, Gegner oder Einfluss von außen bewegt wurde (siehe Ausnahme zu Regel 9.3).

Punkt 2
• Ball noch nicht aufgenommen und zurückgelegt. Der Ball muss von seiner neuen Stelle gespielt werden (siehe Regel 9.3).
In diesem Fall, aber nur bei Punkt 2, gilt der Ball als gelocht!!!!
Dazu auch Regel 13.2c
13.2c Ball ruht am Flaggenstock im Loch
Kommt der Ball eines Spielers am Flaggenstock, der sich im Loch befindet, zur Ruhe,
• wird der Ball als eingelocht angesehen, wenn er sich teilweise unterhalb der Oberfläche des Grüns im Loch befindet, auch wenn sich der Ball nicht vollständig unterhalb der Grünoberfläche befindet.
• Befindet sich der Ball nicht teilweise unterhalb der Grünoberfläche im Loch, ist der Ball nicht eingelocht und muss gespielt werden, wie er liegt.

Wird der Flaggenstock entfernt und der Ball bewegt sich (gleich, ob er ins Loch fällt oder sich vom Loch entfernt), ist dies straflos und der Ball muss an den Lochrand zurückgelegt werden (siehe Regel 14.2).

Foto: Pixabay

Quelle:
Golf in Austria

 

 


Veröffentlicht am: 22.09.2024

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.