
(djd). Jedes Jahr ziehen in Deutschland acht Millionen Menschen um – statistisch gesehen fast jede zehnte Person. Ermittelt hat diese Zahl eine Studie der Deutschen Post Adress. Auffällig dabei: Fast die Hälfte aller Umzüge finden innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde statt.
Ein Wechsel des Bundeslandes ist deutlich seltener und betrifft nur etwa jede achte umziehende Person. Unabhängig von der Entfernung gilt: Ein Umzug bringt organisatorische Aufgaben mit sich, die frühzeitig geplant werden sollten. Eine zeitliche Orientierung hilft, Fristen einzuhalten und unnötigen Stress zu vermeiden.
1. Mehrere Monate vor Umzug: Mietvertrag kündigen, Stromanbieter wählen
Erst wenn der neue Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben ist, sollte der alte gekündigt werden. Für Mieterinnen und Mieter gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten, unabhängig von der Wohndauer. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats eingehen, damit dieser noch zur Frist zählt.
Renovierungsarbeiten, oft in alter und neuer Wohnung, sollten rechtzeitig eingeplant werden. Bereits vor dem Umzug kann der Stromanschluss umgemeldet und gegebenenfalls der Anbieter gewechselt werden. Wer Ökostrom bezieht, leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Bei LichtBlick etwa stammt der Ökostrom komplett aus regenerativen Quellen.
2. Vier Wochen vor Umzug: Planung einleiten
Spätestens einen Monat vor dem Umzug geht es an die konkrete Planung: Entweder wird ein Umzugsunternehmen beauftragt oder es werden Helferinnen und Helfer aus dem privaten Umfeld organisiert. Zudem sind ausreichend Umzugskartons und Verpackungsmaterial zu beschaffen.
3. Ein bis drei Wochen vor Umzug: konkrete Planung
Nun werden die Kartons gepackt und beschriftet, Möbel abgebaut und Renovierungsarbeiten abgeschlossen. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, Halteverbotszonen an der alten und neuen Wohnung zu errichten. Diese müssen rechtzeitig beantragt und ausgeschildert werden.
4. Nach Umzug: Meldepflicht und Versicherungen
Nach dem Umzug ist innerhalb von 14 Tagen die Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde erforderlich, andernfalls droht ein Ordnungsgeld. Auch Versicherungen sollten zeitnah über die neue Adresse informiert werden, damit der Versicherungsschutz unverändert gilt.
Foto: Pixabay
Acht Millionen Umzüge pro Jahr: Was die Zahlen verraten
Worauf es bei einem Umzug ankommt: Eine zeitliche Checkliste
Veröffentlicht am: 01.02.2026
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