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Alles illegal und immer teuer

Die 5 häufigsten Telefonspam-Mythen

Bei einem oft so intransparenten Thema wie Spam-Anrufen, kann es leicht mal dazu führen, dass sich falsche Informationen verbreiten. Verbraucher gehen zum Beispiel häufig davon aus, dass alle Spam-Anrufe illegal sind oder die Täter immer nur auf Geld aus sind, doch dies stimmt so nicht.

Der Experte für Anruferkennung und Spam-Schutz Thomas Wrobel von Clever Dialer deckt die häufigsten Mythen um Spam-Anrufe auf.

Mythos 1: Die Telefonrechnung muss bezahlt werden

Es wird oft mit hohen Geldbeträgen gerechnet, wenn man Opfer einer Anruf-Abzocke wird – das stimmt aber nur zu einem gewissen Grad. Während bei einem Vertragsabschluss via Telefon nochmal andere Spielregeln gelten, klagen Verbraucher oft über exorbitante Telefonrechnungen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ermöglicht eine Überprüfung der Zahlung erhöhter Verbindungskosten, wenn man eine ausführliche Beweissicherung vorgeben kann. Der unklare Rechnungsposten kann dann, im Falle eines geprüften illegalen Spam-Anrufes, zurückerstattet werden. Dies ist vor allem wichtig, wenn es sich um Ping-Anrufe bzw. Silent Calls handelt. Bei dieser Masche legen die Anrufer nach einem kurzen Anklingeln auf und hoffen auf einen Rückruf und profitieren dann von den erhöhten Verbindungskosten. Zudem führt die BNetzA eine Liste von Telefonnummern für die keine Rechnungslegung erfolgen darf.

Mythos 2: Spam-Anrufe sind immer illegal

Auch falsch! Viele als Spam empfundene Anrufe sind komplett legal. Im Fall, dass z.B. in Internetformularen oder bei TV-Gewinnspielen eine Nummer angegeben wird und in den Geschäftsbedingungen auf Dritt-Anbieter hingewiesen wurde, sind jegliche Spam-Anrufe legal.  Dritt-Anbieter haben dann Zugriff auf die angegebenen Daten und können mit diesen im beruflichen Kontext schlichtweg machen, was sie wollen. Oft endet das in nervigen und kostenpflichtigen Spam-Anrufen. Deswegen ist es wichtig, sich vor Spam-Anrufern zu schützen. Man kann diese Situation gut vermeiden, indem man die eigene Rufnummer nicht ohne nachvollziehbaren Grund bei Internetformularen oder auch auf Reisen, in Restaurants oder Unterkünften angibt. Nur wenn es wirklich notwendig ist, wie aktuell zur COVID-19-Pandemie, sollte man seine Telefonwahl angeben.

Tipp: Alternativ sollten sich Verbraucher eine extra Spam-E-Mail-Adresse einrichten, wenn mindestens eine Kontaktmöglichkeit angegeben werden muss. Wenn ein Formular unbedingt die Eingabe einer Telefonnummer verlangt, für den Vorgang aber keine Nummer erforderlich ist, kann man durchaus auch eine Fantasienummer eingeben, z.B. “091112345678”.

Mythos 3: Die BNetzA sperrt Spammer sofort

Verbraucher gehen oft von einer schnellen Sperrung aus, dies ist aber leider ein Irrtum. Die BNetzA ist zwar die höchste und wichtigste Instanz, muss aber in der Regel erst vor Gericht ein Urteil erwirken. Erst dann wird sie überhaupt tätig und sperrt die Rufnummer. Und das kann dauern! Trotzdem wird dringend geraten eine Meldung abzugeben, weil langfristig gesehen eine Sperrung auch viele andere Verbraucher schützt.

Mythos 4: Telefon-Spammer wollen immer nur Geld

Diese Aussage ist fast richtig. Traditionell ist ein Spam-Anrufer geldgierig, sein einziges Ziel ist, Betroffenen finanziellen Schaden zuzufügen. Dies stimmt aber so nicht genau, denn vielen Spammern reichen schon Angaben sensibler Informationen, wie Kontaktadressen oder Bankverbindungen. Diese können sie dann an Dritte weiterverkaufen – z.B. über das Dark Net – und verdienen somit Geld. Deswegen ist es ratsam, Angaben persönlicher Daten bei unseriös scheinenden Anrufern komplett zu vermeiden.

Mythos 5: Die meisten Spam-Anrufe kommen auf dem Nachmittag

Das ist auch falsch und ein sehr willkürlicher Mythos. Der Telefonspam-Index verrät, wenn es eine Zeit gibt, die für Spammer von Vorliebe ist, dann zwischen 10 und 11 Uhr. An sich sind die Telefonspam-Aufkommen relativ gleichbleibend und erreichen von 10 bis 18 Uhr ihren Höchststand. Davor und danach gehen die Anrufzahlen deutlich zurück. Eine ziemlich logische Erklärung dafür wäre, dass auch für die Telefonbetrüger normale Arbeitszeiten gelten und sie sich einen Feierabend gönnen.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 15.10.2020

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