Regel 4.1a(2) Benutzung, Reparatur oder Ersatz eines während der Runde beschädigten Schlägers
-> Die Regel wurde dahingehend geändert, einem Spieler den Ersatz eines beschädigten Schlägers zu erlauben, vorausgesetzt, der Schläger wurde nicht missbräuchlich beschädigt.
-> Nun darf auch wieder ein im normalen Spielgebrauch beschädigter Schläger ersetzt oder repariert werden, was in den letzten vier Jahren nicht zulässig war.
Quelle: Golf in Austria
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