Startseite  
   

19.04.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Haustiere homöopathisch selbst behandeln - aber sicher doch

... nicht nur am „Liebe-Dein-Haustier-Tag“



Gute Nachrichten für Haustierbesitzer: Nach einem aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist es wieder erlaubt, seine vierbeinigen Lieblinge homöopathisch selbst zu behandeln oder von nicht-ärztlichen Tiertherapeuten homöopathisch behandeln zu lassen. Zuvor war es Tierärzten vorbehalten, für Menschen registrierte homöopathische Mittel auch bei Haustieren wie Hunden und Katzen anzuwenden.


Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2022 eine umstrittene Regelung im Tierarzneimittelgesetz teilweise gekippt: Die Anwendung von für den Menschen registrierten homöopathischen Arzneimitteln ist bei Haustieren wie Hunden und Katzen auch nicht-ärztlichen Personen wieder erlaubt. Damit wird eine Regelung außer Kraft gesetzt, die seit Januar 2022 für Unklarheit und Unmut bei Tierhaltern und nicht ärztlichen Tiertherapeuten (Tierheilpraktiker und Tierhomöopathen) gesorgt hatte. Somit können diese also wieder registrierte homöopathische Human-Arzneimittel auch für Haustiere einsetzen und empfehlen. Falls es für die Tierart zugelassene oder registrierte homöopathische Arzneimittel, sprich Tier-Arzneimittel, gibt, sind diese der Verwendung von Human-Homöopathika allerdings vorzuziehen.

Eine Gruppe von Tierheilpraktikern, Tierhomöopathen und Tierhaltern hatte gegen die im Januar 2022 eingeführte Regelung geklagt, da sie sich in ihrer Berufsfreiheit und in ihrer Handlungsfreiheit als Haustierhalter verletzt sahen. Das Bundesverfassungsgericht gab der Klage statt und erklärte die gesetzliche Regelung teilweise für nichtig.

Der Beschluss war von unzähligen Tierfreunden mit Spannung erwartetet worden, denn viele Haustierhalter setzen für die Gesundheit ihrer Haustiere auf Homöopathie. Eine Petition, die die Klage unterstützte, hatte mehr als 55.000 Unterschriften gesammelt.

Hintergrund

Mit dem im Januar 2022 in Kraft getretenen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) wurden Regelungen des Arzneimittelgesetzes (AMG), welche sich mit Tierarzneimitteln befassen, aus dem AMG herausgelöst und in einer neuen Systematik unter Beachtung von EU-Vorgaben geregelt. Dadurch gab es einige wichtige Neuerungen, auch bei den Bestimmungen für die Anwendung homöopathischer Arzneimittel für Tiere. Das Bundesverfassungsgericht erklärte jedoch in einem am 16.11.2022 veröffentlichten Beschluss die gesetzliche Einschränkung, dass die Anwendung von registrierten Humanhomöopathika bei Haustieren bzw. nicht der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren nicht-Tierärzten untersagt war, für nichtig. Im Übrigen behalten die Regelungen des TAMG ihre Gültigkeit.

 


Veröffentlicht am: 20.02.2023

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

NewsletterNewsletter bestellen und abbestellen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.