
Die  Tierliebe in Deutschland ist groß: Laut Statista leben hierzulande über  34 Millionen Haustiere. Für die meisten Halter sind ihre Tiere  gleichwertige Familienmitglieder. 
Entsprechend groß ist die  Trauer, wenn das Tier verstirbt. Und immer häufiger werden die Tiere in  einer gemeinsamen Grabstätte zusammen mit ihren Besitzern beerdigt. Doch  nicht überall ist eine Mensch-Tier-Bestattung möglich bzw. erlaubt.  Welche Vorschriften es für die Beisetzung von Tieren gibt, wissen die  ARAG Experten.
Kleine Tiere
Eigentlich müssen verstorbene  Tiere in eine sogenannte Tierkörperbeseitigungsanstalt gebracht werden.  Aber Tierhalter dürfen ihre Lieblinge ausnahmsweise auch im eigenen  Garten beerdigen, wenn sie die strengen Vorschriften beachten. Diese  können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen. 
Nach  Auskunft der ARAG Experten gilt: Ein einzelner Tierkörper bestimmter  kleinerer Tierrassen wie beispielsweise Hunde, Katzen, Kaninchen,  Wellensittiche oder Zierfinken darf im Garten bestattet werden.  Voraussetzungen: Das Grundstück liegt nicht im Wasserschutzgebiet, das  Tier ist nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben und das  Trinkwasser wird nicht gefährdet. Auch darf das Grab nicht in  unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen liegen. Zudem muss  der Tierkörper mit mindestens 50 Zentimeter Erde bedeckt werden. 
Die  ARAG Experte weisen darauf hin, dass es verboten ist, Tiere auf  öffentlichen Grundstücken zu begraben. Wer seinen Hund klammheimlich  beispielsweise im Wald oder unter einer Wiese verbuddelt, muss mit einer  saftigen Geldstrafe rechnen.
Große Tiere
Diese Regelung  gilt verständlicherweise nicht für das Lieblingspferd. Für größere Tiere  und Nutztiere gelten andere Vorschriften und es drohen empfindliche  Geldbußen bei Verstößen wie auch dem Entsorgen von Tieren im Hausmüll;  dies ist ausdrücklich verboten. Eine Alternative zur Beisetzung im  Garten ist ein Tierfriedhof oder die Einäscherung in speziellen  Krematorien.
Gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier
Explizit  verboten war die Mensch-Tier-Bestattung in Deutschland bislang nicht.  Aber eben auch nicht ausdrücklich erlaubt. Mittlerweile haben nach  Auskunft der ARAG Experten aber viele Bundesländer ihre  Bestattungsgesetze gelockert, so dass Hund, Katze, Kaninchen und Co.  ganz offiziell gemeinsam mit ihrem Halter begraben werden dürfen.
Allerdings  kann die jeweilige Friedhofssatzung ein entsprechendes Verbot  enthalten; hier müssen sich Betroffene vor Ort erkundigen. Zwar darf die  Urne des Haustieres mit seinem Besitzer gemeinsam ins Grab, doch sowohl  die Überführung als auch die Einäscherung müssen weiterhin streng  getrennt nach Mensch und Tier erfolgen. Untersagt bleibt nach Angaben  der ARAG Experten auch die Beisetzung tierischer Kadaver. Selbst wenn es  etwas gruselig klingt: Tote Tiere müssen nach wie vor in der so  genannten Tierkörperbeseitigungsanstalt verbrannt werden.
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