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Wenn der Job krank macht

Berufsbedingte Beschwerden: Warnsignale ernst nehmen und handeln



(djd). Krach und UV-Strahlung auf der Baustelle, Staub in der Werkhalle, Chemikalien im Friseursalon oder ständiges Knien und Bücken beim Verlegen von Bodenbelägen: Viele Menschen merken erst spät, dass ihre Beschwerden mit dem Job zusammenhängen.

Berufskrankheiten entstehen meist schleichend – oft über Jahrzehnte hinweg, zu nennen sind etwa Lärmschwerhörigkeit, heller Hautkrebs oder Beschwerden des Bewegungsapparats. In manchen Berufen treten zudem Atemwegserkrankungen gehäuft auf.

Die Ursachen liegen oft Jahrzehnte zurück


Grundsätzlich sind Arbeitgeber und Ärzte verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit an die gesetzliche Unfallversicherung zu melden. Doch auch Betroffene selbst oder Krankenkassen können ein Verfahren anstoßen. Das ist wichtig, denn viele Erkrankungen werden zunächst nicht mit dem Beruf in Verbindung gebracht, wie Claudia Acker, Leiterin des Fachcenters Unfallversicherung der IKK classic, erklärt: „Wenn jemand heute erkrankt, liegt die Belastung nicht selten 20, 30 oder 40 Jahre zurück.“ 

Symptome und Tätigkeiten dokumentieren

Wer glaubt, dass Beschwerden mit früheren oder aktuellen beruflichen Belastungen zusammenhängen könnten, sollte Symptome und Tätigkeiten möglichst genau dokumentieren und ärztlich abklären lassen. Einzelne Krankenkassen wie die IKK classic stehen Versicherten beim Anerkennungsverfahren zur Seite: Sie unterstützen bei den Unterlagen, sammeln Informationen zur Arbeitsgeschichte und begleiten jeden Schritt. „Als Krankenkasse übernehmen wir dabei eine wichtige Lotsenfunktion, aber auch eine Vorleistung: Wir tragen selbstverständlich zunächst die Behandlungskosten, bis geklärt ist, ob es eine Berufskrankheit ist“, erläutert Michaela Eichberg, Leiterin Team Berufskrankheiten der IKK classic. 

Behandlungen ohne Zuzahlungen

Denn die Anerkennung als Berufskrankheit kann große Vorteile bringen. So übernimmt in diesem Fall die gesetzliche Unfallversicherung Behandlungskosten ohne Zuzahlungen, zahlt Verletztengeld statt Krankengeld und unterstützt bei Reha-Maßnahmen oder notwendigen Umschulungen. Weitere Informationen dazu finden sich etwa unter www.ikk-classic.de. Wichtig ist zudem die präventive Wirkung solcher Verfahren. Schon der Verdacht auf eine Berufskrankheit kann dazu führen, dass Arbeitsplätze sicherer gestaltet werden – etwa durch besseren Gehörschutz, ergonomische Anpassungen oder gezielte Vorsorgeangebote.

Foto: djd/IKK classic/Getty Images/Wavebreakmedia

 


Veröffentlicht am: 13.06.2026

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