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Zugang zu Fahrzeugdaten schaffen

... fordert der TÜV-Verband



Anlässlich des 61. Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar sagt Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband: „Der Zugang zu Daten, Funktionen und Ressourcen eines Fahrzeugs ist der entscheidende Faktor für eine erfolgreiche Datenökonomie in einem digitalen, demokratisch organisierten Raum.

Nach wie vor ist der Zugang zu Fahrzeugdaten aber beschränkt und nicht standardisiert. Ziel muss es sein, den Datenaustausch rechtssicher, diskriminierungsfrei und effizient in einem international verteilten Netz gleichberechtigter Partner zu gestalten. Gleichzeitig darf der Datenzugang nicht die Cybersicherheit, geistiges Eigentum oder den Datenschutz gefährden.

Datentreuhänder und Datenintermediäre sorgen dafür, dass die Daten von Verbraucher:innen oder Unternehmen sicher, transparent und datenschutzkonform verarbeitet werden und nur Berechtigte Zugang erhalten. Hierfür bedarf es einheitlicher Standards und eines klaren europäischen Rechtsrahmens. Die unabhängigen Prüforganisationen sind auf die Erhebung und Analyse von prüfrelevanten Fahrzeug- und Verkehrsdaten dringend angewiesen, um die Verkehrssicherheit automatisierter und vernetzter Fahrsysteme bewerten und die Einhaltung der Vorschriften zu Schadstoffemissionen überprüfen zu können.

In einem Mobilitätsdatenraum kommt es nicht nur auf die reine Datenmenge an, sondern vor allem auf die Qualität der Daten. Eine qualitativ unzureichende Datenbasis kann beispielsweise bei der Hauptuntersuchung zu Fehlentscheidungen und Verzerrungen führen. Neben der Regelung des Datenzugangs muss daher eine Datenqualitätsoffensive Common Sense aller Beteiligten sein.“ 
 

 


Veröffentlicht am: 26.01.2023

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