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Unfallbilanz 2024

„Alle 3 Stunden stirbt ein Mensch in Straßenverkehr“



2.770 Menschen wurden 2024 im Straßenverkehr getötet. Laut endgültigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 69 Getötete weniger als im Vorjahr. Verletzt wurden 365.000 Menschen, mehr als 50.000 von ihnen schwer. 


Die meisten Verkehrsopfer sind immer noch auf Landstraßen zu beklagen. Hier passierten 57 Prozent der tödlichen Unfälle. Überhöhte oder unangepasste Geschwindigkeit ist dabei die Hauptursache.

Kirsten Lühmann, Präsidentin der Deutschen Verkehrswacht (DVW): „Alle 3 Stunden stirbt ein Mensch im Straßenverkehr. Jeden Tag werden 1.000 verletzt. Auch wenn sich die Bilanz leicht verbessert hat, bleiben wir auf einem inakzeptablen Niveau. Wir brauchen ein Umdenken! Tempo runter und Fahrfähigkeit erhalten! Denn neben Geschwindigkeitsunfällen steigt die Zahl der Verkehrstoten bei Seniorinnen und Senioren. Die Erfahrung mit unseren Pedelec-Kursen, Rückmeldefahrten und Beratungsangeboten sind durchweg positiv. Für eine Trendwende muss es selbstverständlich werden, entsprechende Trainings in Anspruch zu nehmen.“

65 plus im Fokus

Laut Destatis ist bei ungeschützten Verkehrsteilnehmenden die Lage weiterhin angespannt. Besonders ältere Menschen verunglücken häufiger. So stieg die Zahl der Getöteten Personen im Alter ab 65 Jahren auf 1.101. Die meisten kamen im PKW ums Leben (434 Getötete). Auf dem Fahrrad starben 285 Seniorinnen und Senioren, fast die Hälfte waren auf einem Pedelec („E-Bike“) unterwegs. Der Anteil älterer Menschen an der Gesamtzahl der Getöteten liegt mittlerweile bei 40 Prozent.

Verkehrswachten bieten seit vielen Jahren spezielle Programme für ältere Menschen an. Bei Veranstaltungen informieren und beraten die Ehrenamtlichen zur individuellen Leistungsfähigkeit und sicheren Verkehrsteilnahme, geben Tipps für den Alltag und trainieren im Auto, auf dem Fahrrad und Rollatoren.

Die DWV spricht sich zudem für obligatorische Rückmeldefahrten ab einem Alter von 75 Jahren aus. Das sind PKW-Fahrten mit einer qualifizierten Begleitung und zur Beurteilung der praktischen Leistungsfähigkeit mit Hinblick auf Fahraufgaben und die mentale und physische Fitness gedacht. Die Beurteilung hat einen empfehlenden Charakter. Restriktive Konsequenzen (z. B. Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde) gehören nicht dazu.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 12.07.2025

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