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Wortklauberei (5): Bockmist oder Bockshorn

Kommentar von Peter Schwerdtmann, Auto-Medienportal.Net

Wer kennt den Unterschied zwischen dem Boschhorn und dem Martinshorn? Grammatik oder Gewohnheit – so viel steht fest: Das Martinshorn hat nie dem Herrn Martin gehört.

Der hat es nur entwickelt. Es muss also Martinhorn heißen, ohne S, wie bei Boschhorn. Es ist schon ein Kreuz mit dem „besitzanzeigendem S“, zum Beispiel beim Vergleichsportal. Das gehört nicht etwa einem gewissen Herrn Vergleich. Es müsste also Vergleichportal heißen.

Aber selbst mein Korrekturprogramm auf dem Computer mahnt diese Schreibweise als falsch an und will das S reinkorrigiert sehen. Allerdings akzeptiert dasselbe Programm das S in Windows. Aber das steht es nur um den Plural und nicht für Besitzverhältnisse. Die sind geklärt. Wer daran rührt, riskiert einen Schadenersatzprozess. Da fehlt doch etwas? Bei diesem Wort zögern selbst Redakteure nicht, ein S einzusetzen, dabei geht es um den Genitiv, um den Ersatz des Schadens, also um Schadensersatz.

Bockmist, mag da mancher denken und vermisst gar nicht das S als Hinweis auf den Urheber. Kennt noch jemand ein gutes Beispiel, mit dem sich Volontäre ins Bockshorn jagen lassen?

Foto: Auto-Medienportal.Net

 


Veröffentlicht am: 02.11.2020

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