
Als  vor 20 Jahren die ersten Hausbesitzer eine neue Photovoltaikanlage auf  ihrem Dach installierten, galten sie als Pioniere. 2021 läuft die  Förderung für die ersten Solaranlagen aus. 
Für rund 20.000  Haushalte läuft zum Jahresende die Förderung zur Energieeinspeisung nach  dem EEG aus. Eigentümer von Photovoltaikanlagen erhalten dann für ihren  Strom keine Vergütung vom Netzbetreiber mehr. Denn der ist nicht mehr  verpflichtet, den Solarstrom privater Haushalte abzunehmen. Doch die  Anlagen produzieren weiter. Welche Möglichkeiten haben die privaten  Betreiber? Den Strom selbst verkaufen? Oder für den Eigenbedarf  verwenden?
Anlagen weiterbetreiben?
Die Pioniere der  ersten Generation sind wieder gefordert. Ihre Anlagen sind abgeschrieben  und es fallen nur noch Betriebskosten an. Sie stehen vor der Frage:  verschrotten oder weiterbetreiben? Trotz Wegfall der Förderung kann der  Weiterbetrieb der Anlage wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll sein.  „Zunächst sollte die vorhandene Anlage technisch geprüft werden, am  besten mit einem Elektriker und einem Energieberater. Erst dann sollten  Anlage-Betreiber entscheiden, wie sie den Strom verwenden wollen, der ab  2021 nicht mehr abgenommen oder vergütet wird“, rät Jan Ebert von der  BHW Bausparkasse.
Je höher der Eigenverbrauch, desto besser
Aus  Sicht der Deutschen Energie-Agentur (dena) ist es am  wirtschaftlichsten, den Eigenverbrauch zu maximieren. Je höher der ist,  desto größer auch der Spareffekt. „Jede selbst erzeugte Kilowattstunde  spart aktuell für Strom etwa 30 Cent“, so Ebert. Verdoppeln lässt sich  der Eigenverbrauch mit einem Speicher. Tagsüber zu viel erzeugter Strom  wird in speziellen Batterien gespeichert – und abends verbraucht. Und  warum nicht E-Bike oder Elektroauto mit dem eigenen Strom betanken? Auch  das kann den Eigenverbrauch deutlich erhöhen.
Quelle: pixabay / br-no /BHW Bausparkasse





