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Wirtschafts-News vom 15. Mai 2021

Endgültiger Sieg für Privatversicherte vor BGH: Viele Beitragserhöhungen unwirksam

Jetzt ist noch einmal amtlich: Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte erneut, dass viele Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) mindestens seit dem Jahr 2014 unzureichend begründet waren.

Daher können PKV-Versicherte die Erhöhungsbeträge zurückerhalten

Das Urteil vom 14.04.2021 (Aktenzeichen IV ZR 36/20) ist die nächste empfindliche Niederlage einer Versicherung vor Deutschlands oberstem Gericht zu diesem Thema. Die AXA wurde dabei rechtskräftig zu einer Rückzahlung von mehreren tausend Euro an den Versicherten verurteilt. Das meldet die halloAnwalt GmbH & Co. KG.

Der BGH bekräftigte, dass die Erhöhungen der PKV-Beiträge aufgrund der unvollständigen Begründung unwirksam sind. Aufgrund dieser jetzt gefestigten Rechtsprechung können Millionen Versicherungsnehmer Geld von ihrer Versicherung zurückerhalten, denn nahezu alle Beitragsanpassungen der letzten Jahre wurden ähnlich mangelhaft begründet. Bereits in der Vorinstanz (OLG Köln, Aktenzeichen 9 U 138/19) kam es zu einem vielbeachteten Urteil, in dem die Kölner Richter die Beitragserhöhungen der AXA massiv kritisierten. Dem schloss sich der Versicherungssenat des BGH nun weitgehend an. Klägervertreter war die deutschlandweit tätige Verbraucherrechtskanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Deren Partner Ilja Ruvinskij erklärte: "Wir sind sehr zufrieden, diesen wegweisenden Erfolg für PKV-Versicherte erstritten zu haben. Jetzt gibt es eine gleich mehrfach höchstrichterlich bestätigte Handhabe gegen die exorbitanten und unrechtmäßigen Beitragserhöhungen."

Der BGH behielt seine in den vorherigen Urteilen geäußerte Rechtsauffassung bei. Die von den meisten Krankenversicherungen versendeten Begründungsschreiben erfüllen demnach nicht einmal die Mindestanforderungen, die das Gesetz an eine wirksame Beitragserhöhung stellt.
Der Kläger wandte sich in dem Verfahren gegen Erhöhungen in den Tarifen EL Bonus und Vital-ZN der AXA und erhält jetzt Erhöhungsbeträge von Januar 2014 bis März 2019 zurück. Über die Jahre können hier je nach Tarif hohe Summen auflaufen. Trotz der drei bisherigen BGH-Urteile
werden die Versicherungsunternehmen wohl nicht von sich aus an betroffene Kunden zahlen.

Daher sollten Privatversicherte selbst aktiv tätig werden. Die jetzt vor dem BGH erfolgreiche Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ bietet beispielsweise eine kostenlose Erstberatung und Prüfung der Ansprüche an.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 15.05.2021

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