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Geht es nicht eine Nummer kleiner, Herr Resch?

Kommentar von Hans-Robert Richarz, Auto-Medienportal.Net



Regelmäßig treibt Jürgen Resch, einer der drei Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen der Deutschen Umwelthilfe (DUH), mit Rambo-Vokabular eine neue Sau durchs Dorf.


Diesmal hört das Tier mit dem Ringelschwänzchen auf den Namen „Anwohnerparken“, die in Frage kommenden Ortschaften liegen unter anderem in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Während in einigen dortiger Großstädte Anwohner für die Erlaubnis, ihre Fahrzeuge in der Nähe ihrer Wohnungen parken zu dürfen, im Schnitt gar nichts oder höchstens um die 30 Euro pro Jahr berappen müssen, fordert die DUH einen Mindestsatz von 360 Euro.

Mit üblichem Kampfgebrüll begründet DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch die Steigerung dieser Anwohner-Parkgebühr um das Zwölffache so: „Öffentlicher Raum ist knapp und zunehmend umkämpft. Jedes Jahr steigt die Zahl der in Deutschland zugelassenen Autos um eine halbe Million an. Gleichzeitig werden die zugelassenen Autos immer länger, breiter und schwerer. Trotzdem dürfen Anwohnerinnen und Anwohner in den meisten Städten mit ihren riesigen SUVs und Pick-ups für nur acht Cent pro Tag den öffentlichen Raum zustellen.“ Ergo müsse „der öffentliche Raum für die Menschen zurückerobert“ werden.

Und wenn in Reschs Pressemitteilung zu lesen ist: „Die DUH fordert eine Anhebung der Gebühren für Anwohnerparkausweise auf mindestens 1 Euro pro Tag und deutlich höhere Gebühren für große SUV-Stadtpanzer“, dann hört sich das ebenso kriegerisch an, als wäre vom Lagebericht eines Schlachtfelds die Rede. Davon haben wir allerdings leider derzeit in den Nachrichten mehr als genug.

Herr Resch, geht es nicht eine Nummer kleiner?

Bei ihnen heißt es: „Selbst in innerstädtischen Gebieten mit dichtem Bus- und Bahnnetz und kurzen Wegen für Rad- und Fußverkehr steigt die Zahl an Autos weiter an. Da Autos fast überall kostenlos abgestellt werden können, schaffen sich immer mehr Haushalte Zweit- und Drittwagen an und selbst Menschen, die fast nie Auto fahren, behalten dieses. Die Gebühren müssen daher so hoch sein, dass Menschen, die nicht auf ihr Auto angewiesen sind, ihren Pkw-Besitz hinterfragen.“

Da also liegt der Hase im Pfeffer, die DUH will uns das eigene Fahrzeug madig machen. „Eine Erhöhung der Parkgebühren ist ein wesentlicher Hebel, damit sich Haushalte von Zweit- und Drittwagen trennen und Gelegenheitsfahrer auf Carsharing umsteigen“, sagt Resch.

Ich will hier gar nicht erst die alleinerziehende Krankenschwester anführen, die weder mit einem „riesiges SUV“, noch ihrem „Zweit- oder Drittwagen“ zur Arbeit fährt. Oft kann sie mangels Verbindungen den ÖPNV nicht nutzen, weil ihr Schichtdienst zu fahrplanlosen Zeiten gerade anfängt oder aufhört. Darüber hinaus ist aber Reschs Behauptung, dass in Haushalten im Zentrum unserer Großstädte der Trend zur automobilen Polygamie vorherrsche, schlicht und einfach Blödsinn. Dort wohnen nämlich in erster Linie Mieter, die den Euro zweimal umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben.

Trotzdem ist Freiburg den DUH-Forderungen bereits gefolgt. Wer dort als Anwohner ein besonders großes Auto auf der Straße parken will, muss dafür neuerdings 480 Euro pro Jahr zahlen. Ein Anwohnerparkausweis für normale Pkw kostet seit Anfang April im Schnitt 360 Euro statt zuvor 30 Euro pro Jahr. Dagegen hat die FDP im Stadtrat bereits Klage erhoben. Über eine vorläufige Regelung will der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in Kürze entscheiden.

Andere Städte im „Ländle“ wie Heilbronn oder Stuttgart halten sich mit einer Steigerung der Preise noch zurück, obwohl die grün-schwarze Landesregierung ihnen dafür inzwischen grünes Licht gegeben hat. Der verkehrspolitische Sprecher der FDP im Stuttgarter Landtag, Christian Jung, äußerte Verständnis für das Zögern: „Es gibt gute Gründe, weshalb Städte vom massiven Drehen an der Preisschraube beim Anwohnerparken absehen." Die DUH lasse mit ihrer Forderung „einmal mehr jegliches soziales Gespür vermissen".

Stimmt.


Foto: Auto-Medienportal.Net

 


Veröffentlicht am: 01.05.2022

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