
Die  europäischen Mitgliedstaaten haben entschieden, die EU-Roaming-Gebühren  auch weiterhin auszusetzen. Und das bis 2032. Soweit die gute  Nachricht. Aber Achtung: „Roam like at home“, also telefonieren oder  surfen wie zu Hause, ohne Zusatzgebühren, ist an bestimmte Bedingungen  geknüpft. 
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erklärt, worauf man achten sollte.
Was bedeutet Roaming überhaupt?
Roaming bedeutet, dass man in einem anderen Mobilfunknetz als dem heimischen telefonieren, surfen oder Daten übersenden kann.
Achtung bei ausländischen Sonderrufnummern
Wer  eine ausländische Sonderrufnummer wählt, sollte vorsichtig sein. Denn  das kann teuer werden. Aktuelles Beispiel: Flugannullierung in  Frankreich. Chaos am Flughafen. Der Flugpassagier möchte die Airline  anrufen und findet auf einer französischen Seite eine Hotline-Nummer,  die eigentlich als kostenlos ausgewiesen ist. Der Haken: Ein kostenloses  Telefonat wäre nur mit einem französischen Telefonvertrag möglich  gewesen. Folglich werden hohe Roaming-Gebühren fällig. Tipp: Suchen Sie  auf der Internetseite der Airline nach einer Festnetznummer. Oder rufen  Sie die deutschsprachige Webseite auf, und schauen Sie nach, ob es  spezielle Rufnummern für Kunden aus Deutschland gibt, die sich im  Zeitpunkt des Anrufs im EU-Ausland aufhalten.
Vorsicht bei deutschen Sonderrufnummern
Es  kann aber auch zu Roaming-Kosten kommen, wenn man aus einem  ausländischen Netz eine vermeintlich kostenlose Sonderrufnummer in  Deutschland anwählt; zum Beispiel eine 0800er- oder eine 0180-Nummer.  Denn: Die 0800-Nummer funktioniert bei Anrufen aus dem Ausland oftmals  nur zu hohen Kosten oder überhaupt nicht. Auch hier gilt: Prüfen Sie  nach, ob es alternativ eine Festnetznummer gibt oder spezielle  Rufnummern für Anrufe aus dem EU-Ausland.
Übrigens: Es gibt auch internationale kostenlose Servicenummern. Diese fangen meist mit 00800 an.
Gilt die Roaming-Verordnung auch in Drittstaaten?
In  Staaten außerhalb der EU gilt die Roaming-Verordnung nicht. Daher  können im Einzelfall, je nach Tarif, hohe Kosten entstehen. Prüfen Sie  vor dem Urlaub, ob der Tarif in Ihrem Urlaubsland zu gleichen  Konditionen wie zu Hause verfügbar ist, oder ob sich das Hinzubuchen  einer Auslandsoption für Sie lohnt. Auch in Grenznähe zu  Nicht-EU-Staaten ist Vorsicht geboten, zum Beispiel auf der deutschen  Seite des Bodensees. Denn das Smartphone wählt sich häufig unbemerkt ins  schweizerische Netz ein. Wenn Sie die mobilen Daten aktiviert haben,  entstehen mitunter sogar dann Kosten, wenn das Handy nicht einmal aktiv  genutzt wird. Tipp: Schalten Sie die mobilen Daten aus und wählen Sie  sich nur manuell in ein bestimmtes Netz ein, überlassen Sie dies nicht  dem Handy.
Achtung bei Kreuzfahrten und Fähren
Auch bei  Hochseeschiffen und Fähren kann es zu Problemen kommen. Denn diese  nutzen ein bordeigenes Satelliten-System. Die Gesprächsminute kann bis  zu 5 Euro kosten. Und mitunter kann es sogar vorkommen, dass sich das  Smartphone in der Nähe von Schiffen in das bordeigene Satelliten-Netz  einwählt, obwohl Sie eigentlich nur im Hafen spazieren gehen wollten.
Das gilt bei längeren Auslandsaufenthalten
Darüber  hinaus gibt es eine weitere Besonderheit bei längeren  Auslandsaufenthalten: Halten Sie sich länger als 4 Monate im EU-Ausland  auf, darf der Mobilfunk-Anbieter wieder Roaming-Gebühren verlangen. Wenn  Sie sich also länger im EU-Ausland aufhalten, zum Beispiel zu  Studienzwecken, sollten Sie das Gespräch mit dem Mobilfunk-Anbieter  suchen. 
Foto: Pixabay
Roam like at home
Wo sind die Fallstricke?
Veröffentlicht am: 22.07.2022
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